Chronik/Wien

Vergewaltigung in U6: Haft

Rene T., 26, denkt in der U-Haft viel über Zukünftiges nach: „Soll ich wegen meiner Schizophrenie in Frühpension gehen?“ Befremdlich wirkt das. Hier sitzt ein mutmaßlicher Vergewaltiger vor einem Schöffensenat im Wiener Landesgericht und wälzt Zukunftspläne.

T., 26, unterstandslos, verging sich am 17. Dezember des Vorjahres laut Anklage an einer drei Jahre jüngeren Frau. Die Polizei-Meldung ging unter die Haut: Tatort war ein U6-Waggon, der trotz Rushhour um 18.15 Uhr leer war. Eine Kamera im Zug zeichnete alles auf.

Mehrmals wurde ihm dies vorgespielt. Erkennen konnte er sich nicht – bis zuletzt. Am Freitag überraschte er selbst seine Pflichtverteidigerin mit dem Geständnis, dass er es doch sei. Wirr klang die Begründung dazu. Eigentlich, behauptete er, sei der Vorfall nie sexuell motiviert gewesen. Geplant war ein Raub: „Ich brauchte Geld für Essen.“

Ohne Vorwarnung, so die Anklage, schlug er auf sein Opfer ein, würgte es bis zur Bewusstlosigkeit. Er habe wohldosiert zugedrückt, erzählte er. „Zwei Minuten länger“, und das Opfer wäre tot gewesen. Kopfschütteln im Saal. Entkleidet hatte er die Frau nur, um die Hose „gemütlich“ leeren zu können. Und die Griffe zwischen die Beine? Dort habe er geschmuggelte Drogen gesucht. „Dort, wo sie eben versteckt sind.“

„Höre Stimmen“

Hält sich T. für krank? Das würden nur die anderen sagen. Zellengenossen oder seine Mutter. „Ich höre Stimmen“, sagte er. Er ist vorbestraft, war schon in Psychiatrien. Schizophrenie, ausgelöst durch Drogen, und eine Persönlichkeitsstörung, stellte eine Gutachterin fest. Doch er handelte nicht im Wahn. Die Schizophrenie habe keine „unmittelbare Auswirkung“ auf die Tat, vielmehr aber sein instabiles „Ich“. Die Prognose der Ärztin fiel düster aus: T. sei gefährlich und müsse in einen Anstalt für geisteskranke Straftäter.

Die 23-Jährige flüchtete vor dem Prozess ins Ausland. Ihre körperlichen Schäden stuften Gutachter als leicht, die seelischen als schwer ein.

T. fasste 12 Jahre Haft und eine Einweisung aus. Dem Opfer wurden 8000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. T. berief und meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.