Chronik/Wien

U-Bahn-Bau könnte sich verzögern

Heuer im Herbst soll die Errichtung des U2/U5-Linienkreuzes am Matzleinsdorfer Platz und an der Pilgramgasse beginnen. Den U5-Abschnitt zwischen Frankhplatz und Rathaus will man dann im ersten Quartal 2019 in Angriff nehmen. Die Termine sind allerdings nicht in Stein gemeißelt, wie bei den Wiener Linien stets betont wird. Es handle sich lediglich um den „frühest möglichen Baubeginn bei optimalem Verlauf“. Verzögerungen könnten etwa Enteignungsverfahren mit sich bringen – bzw. Berufungen dagegen. Und davon gibt es jede Menge.

Entlang der Trassen sind 370 Gebäude unmittelbar von den U-Bahn-Bauarbeiten betroffen. Da sie sich im Eigentum von 2200 Menschen befinden, sind Interessenskonflikte vorprogrammiert. Wo sich die Wiener Linien mit den Grundbesitzern nicht einigen können, werden beim für Eisenbahnprojekte zuständigen Magistrat (MA64) Enteignungen beantragt. 60 Verfahren sind aktuell anhängig, sagt dessen stellvertretender Leiter, Andreas Karner.

Wie lange sich diese hinziehen werden, ist ungewiss. Denn die Grundeigentümer können die Entscheidung der MA64 beim Landesverwaltungsgericht Wien und gegebenenfalls beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beeinspruchen. Und so lange es keine rechtskräftige Entscheidung gibt, gibt es auch keine Baubewilligung.

„Diktatorisch“

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Ein prominentes Beispiel für ein laufendes Enteignungsverfahren ist das unter Denkmalschutz stehende „ Hosenträgerhaus(das aufgrund der sechs senkrechten Schmuckbänder an der Hauptfassade so heißt) an der Ecke Universitätsstraße/Garnisongasse (9.).

Die Eigentümer des 1887 und 1888 von Otto Wagner erbauten Jugendstilgebäudes, unter dem die U5-Station Frankhplatz entstehen soll, sind zwar nicht prinzipiell gegen den U-Bahn-Bau – „ganz im Gegenteil“, wie Günter Hofinger, der Vertreter der Hausverwaltung betont. Sie sorgen sich aber um die historische Bausubstanz, die im Zuge von baubedingten Erschütterungen bzw. „infolge von Senkung oder Neigung des Gebäudes“ Schaden nehmen könnte. Immerhin haben die Eigentümer in den vergangenen 40 Jahren rund 3,5 Millionen Euro in den Erhalt des Baujuwels gesteckt.

Also würden sie sich von den Wiener Linien Aufklärung über adäquate Sicherungsmaßnahmen und vor allem ein statisches Gutachten erwarten. Etwa wollen sie wissen, warum nur die tragenden Wände im Inneren des Hauses unterirdisch abgesichert werden sollen, nicht aber die Außenmauern. Aber statt befriedigend zu antworten, lege man seitens der Stadt ein „diktatorisches Vorgehen“ an den Tag, ärgert sich Hofinger. Der Mustervertrag lasse keinerlei individuelle Lösungen zu.

Zudem wünschen sich die Eigentümer der Wohnungen und Geschäftsflächen, dass etwaige Vermögensnachteile, wie etwa Mietzinseinbußen, von den Wiener Linien ersetzt werden. Und zwar ohne, dass die Mieter erst eine Mietzinsreduktion einklagen müssen. Langwierige Prozesse seien Geldvernichtung, meint Hofinger.

Ein finanzieller Schaden ist den Vermietern ohnehin bereits gewiss. Ein im Erdgeschoß situiertes Matratzengeschäft zieht mit August aus, weil die Aussicht auf eine riesige offene Baugrube und einen drei Meter hohen Bauzaun vor den Auslagen sowie absehbare Zulieferprobleme im Zuge der bevorstehenden Straßensperren den Standort unattraktiv machen. „Wer kommt nun für den Mietentgang auf?“, fragt Hofinger.

„Stadtbildprägend“

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Jedenfalls nicht die öffentliche Hand, bestätigt eine Sprecherin der Wiener Linien. In diesem Fall gebe es keinen gesetzlich gedeckten Ersatzanspruch. Man habe zwar Verständnis „für die herausfordernde Situation“ der Eigentümer – „wäre so etwas ersatzfähig, könnte man im innerstädtischen Bereich aber nirgends mehr bauen“.

Für Mietzinsentgänge komme das Unternehmen zwar auf, sagt die Sprecherin. Dies sei aber erst mit einem rechtmäßigen, sprich gerichtlich bestätigten, Anspruch möglich, „da wir nicht mit öffentlichen Geldern Schäden präventiv abgelten können“. Für etwaige Sachschäden hafte man natürlich.

Punkto Statik werde jedes betroffene Gebäude ausführlich untersucht. Zudem ist im konkreten Fall die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes nötig, damit unter dem Hosenträgerhaus gebaut werden darf.

Bei dieser Behörde will man den Wiener Linien einen verantwortungsvollen Umgang mit der historischen Bausubstanz vorab jedenfalls nicht absprechen. Punkto Statik des Gebäudes hätte das Unternehmen mittlerweile „umfangreiche Untersuchungen und Berechnungen vorgelegt. 138 Seiten im Ganzen“, erklärt Architekt Wolfgang Salcher. „Das Hosenträgerhaus“, betont er, sei „stadtbildprägend ohne Ende“, da dürfe „wirklich gar nichts passieren“.

Der Grundbesitz reicht bis zum Mittelpunkt der Erde

Bei öffentlichen Infrastrukturprojekten muss sich das verantwortliche Unternehmen mit den Grundeigentümern zivilrechtlich einigen. Damit auf oder in privatem Boden gebaut werden darf, legt der Bauwerber ein Anbot, das auf der Einschätzung eines Sachverständigen beruht. Der Grundbesitz reicht dabei von der Oberfläche bis zum Erdmittelpunkt.

Kommt es zu keiner Einigung, wird bei der Behörde eine Enteignung beantragt – im Fall des Wiener U-Bahn-Baus bei der MA64 (Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten). Sollte diese der Enteignung zustimmen, werden die Eigentümer entschädigt. Die Höhe der Abgeltung legt ein weiterer Sachverständiger fest. Enteignung bedeutet also nicht, dass die Eigentümer Hab und Gut verlieren. Beim U-Bahn-Bau geht es ausschließlich um den Boden unter den Häusern.  

Das Enteignungsverfahren wird im Grundbuch vermerkt und öffentlich kundgemacht. Einsprüche sind beim Landesverwaltungsgericht möglich.