Chronik/Wien

Toter Schubhäftling: Kritik an Amtsärzten in Anhaltezentren

„Der Klient hat mehrere Verbände an den Füßen, dazwischen offene Stellen und ziemlich starke Verfärbungen. Liegt mit dem Rücken zu mir im Bett, gelbe Flecken auf dem Bettlaken deuten daraufhin, dass er ins Bett uriniert hat.“

So dokumentierte ein Rechtsberater der Diakonie am Dienstag nach Pfingsten den Zustand jenes 58-jährigen Ungarn, der im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Roßauer Lände in Schubhaft saß – und der in der Nacht auf Mittwoch in staatlicher Obhut gestorben ist. Dem KURIER liegt die Sachverhaltsdarstellung in dem Fall vor.

Darin heißt es außerdem, dass „der Klient in einem äußert schlechten Gesundheitszustand“ gewesen sei, auch von „blutunterlaufenen Augen“ ist zu lesen. Den „Freiheitsentzug“ stuft der Mitarbeiter der Diakonie als „rechtswidrig“ ein: „Mein erster Eindruck, als ich den Klienten in der Zelle sehe: Haftunfähig“, schreibt er in seinem Bericht. Doch der Amtsarzt bescheinigte dem Mann Haftfähigkeit – bis dieser starb.

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Amtsärzte in "Interessenskonflikt"

Dass es überhaupt dazu kommen konnte, könnte laut dem Menschenrechtsexperten Manfred Nowak daran liegen, dass jene Amtsärzte, die die Haft(un)fähigkeit bescheinigen, in einen Interessenskonflikt geraten: Einerseits agieren sie im Auftrag der Polizei – andererseits sollen sie im Interesse der Häftlinge deren medizinische Betreuung übernehmen.

Als Mitglied des Menschenrechtsbeirats hat Nowak 15 Jahre lang stichprobenartige Kontrollen im Anhaltezentrum Roßauer Lände durchgeführt. Der Interessenskonflikt war stets einer der Hauptkritikpunkte, sagt Nowak im Gespräch mit dem KURIER.

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Weiterer Kritikpunkt aus NGO-Kreisen: Auch Zahnärzte oder Orthopäden können als Amtsärzte tätig sein – und hätten oft gar keine notfallmedizinische Ausbildung. Diese sei aber notwendig.

Krisper nennt Polizei-Statement "zynisch"

Im aktuellen Fall lag aus Sicht der Polizei keine gröbere Gesundheitsgefährdung vor. Durch das Guckloch in der Zellentür seien „Sichtkontrollen“ durchgeführt worden. Der Mann hätte auch die Notfall-Taste drücken können.

„Zynisch“ nennt diese Aussage Stephanie Krisper, Neos-Sprecherin für Inneres. Um den Notfall-Knopf zu drücken, hätte der Häftling fähig sein müssen aufzustehen. Das war laut Diakonie aber nicht der Fall. „Dieser Mann ist gestorben, weil Behörden seine Notlage nicht bemerkt oder ignoriert haben“, sagt Krisper. Der Fall zeige, „wie notwendig unabhängige Kontrollen“ seien.

Ab 2020 soll die von Türkis-Blau beschlossene „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ für die Grundversorgung, die Rechtsberatung sowie die Menschenrechtsbeobachtung in Anhaltezentren tätig sein – und nicht NGOs.