Tausch-Stopp: Namensschilder im Gemeindebau bleiben doch
Von Daniel Melcher
Die Posse rund um die Türklingel-Beschriftung ist um einen Akt reicher. Nach dem „Wiener Wohnen“ rund 11.000 Namensschilder in den Gemeindebauten ausgetauscht hatte, heißt es plötzlich: zurück zum Anfang. Wohnbau-Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) zog am Dienstag die Reißleine und schob dem weiteren Austausch einen Riegel vor.
„Es gibt zu dem Thema unterschiedliche Rechtsmeinungen. Daher bleiben die Namensschilder. So lange die rechtliche Situation unklar ist, bleibt alles so, wie es ist“, erklärt Gaal ihre Entscheidung. Außerdem werden die bereits angebrachten Top-Nummern wieder durch Namensschilder ersetzt.
Neue Datenschutzverordnung
Den Stein ins Rollen hatte ein Mieter gebracht, der sich nach der europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschwert hatte, dass sein Name auf der Gegensprechanlage angebracht sei. Die MA 63, die für Datenschutz verantwortlich ist, hatte geraten, alle Namensschilder zu entfernen. Man ging davon aus, dass jeder einzelne der 220.000 Gemeindebaumieter befragt hätte werden müssen. „Ein zu großer bürokratischer Aufwand“, heißt es.
Seit 7. November waren die Mitarbeiter von einem Gemeindebau zum anderen gezogen, um an den Gegensprechanlagen die Nummern anzubringen. Zahlreiche Wiener beschwerten sich. „Wir haben von vielen Mietern die Rückmeldung, dass sie ihre Namensschilder behalten wollen. Daher stoppen wir die Entfernung, so lange es keine klare Rechtsmeinung zu dem Thema gibt“, sagt Gaal. Die Entscheidung sei in den letzten Tagen gefallen, die Mitarbeiter von Wiener Wohnen wurden darüber am Dienstag informiert.
Laut KURIER-Informationen belaufen sich die Kosten auf mehr als 14.000 Euro . Pro Schild werden in etwa 1,30 Euro in Rechnung gestellt. Da noch nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Mieter die Top-Nummer behalten möchten, ist eine detaillierte Schätzung noch nicht möglich. Die Kosten wird „Wiener Wohnen“ übernehmen.
Die EU-Kommission hatte sich im Oktober ebenfalls in die Diskussion eingeschaltet. Ein Sprecher der EU-Behörde stellte fest, dass die Verordnung diesen Bereich nicht reguliere. Datenschutz-Experte Hans Zeger von der ARGE Daten erklärt die Auslegung folgendermaßen: „Als Bürger habe ich den Anspruch, dass mein Mietvertrag nicht bekannt gemacht wird. Und ein Anspruch ist kein Zwang. Es ist eine höchstpersönliche Entscheidung des Mieters.“
Neue Mieter
Die Stadt verweist darauf, dass bei neuen Mietern nur Topnummern angebracht werden und sie danach entscheiden können, ob ihr Name auf der Gegensprechanlage aufscheine.