Chronik/Wien

Tankstellen-Arzt verliert gegen grünen Politiker

Der Medienrechtsstreit zwischen Ex-Tankstellen-Arzt Dieter Zakel und dem grünen Nationalrat Karl Öllinger ist so gut wie entschieden. Das Oberlandesgericht Wien gab nun dem Politiker recht – das Landesgericht Wien hatte ursprünglich ja Zakels Rechte als verletzt erachtet. Doch der Mediziner, der nun die Verfahrenskosten tragen müsste, kündigt außerordentliche Rechtsmittel an.

Begonnen hat die Causa mit einem Facebook-Posting. Darin fragte Zakel, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, weil er auf einer Wiener Tankstelle eine Drive-in-Ordination eröffnet hatte, „Der Öllinger hat Krebs?“ – und veröffentlichte dazu einen „Fantastisch“-Smiley.

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Der damals tatsächlich erkrankte Öllinger fühlte sich verletzt und meldete die Causa der Ärztekammer, die disziplinäre Konsequenzen für Zakel in Aussicht stellte. Darüber berichtete der Grün-Mandatar wiederum auf seiner Facebook-Seite. Worauf mehrere Poster ihre Meinung über Zakel kundtaten.

„Rechtswidriges Urteil“

Unter anderem wurde dieser als „Monster“ bezeichnet, auch eine „sehr kranke Persönlichkeitsstruktur“ wurde ihm unterstellt. Ein anderer User verglich ihn mit KZ-Arzt Josef Mengele. Und wieder ein anderer vermutete eine mögliche „Abhängigkeit von Rauschmitteln“. Zakel forderte daraufhin die Löschung besagter Postings und zeigte Öllinger an. Und das Landesgericht Wien gab ihm recht. Öllinger hätte die Postings schon vor der Aufforderung löschen müssen, lautete die Begründung.

Dagegen ging Öllinger in Berufung. Welcher nun vom Oberlandesgericht als letzter Instanz Folge gegeben wurde. In Anbetracht von Zakels eigenem Posting-Verhalten sei der Vorwurf, er sei ein Monster und habe eine sehr kranke Persönlichkeitsstruktur als zulässige Kritik zu werten. Der Vergleich mit Mengele oder die Unterstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses sei zwar nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, beides sei von Öllinger aber rechtzeitig gelöscht worden, erklärt dessen Anwältin Maria Windhager. Das Urteil sei rechtskräftig.

Zakel gibt aber nicht auf. Für ihn ist die Entscheidung „offensichtlich rechtswidrig“. Darum will er eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bei der Generalprokuratur anregen. Öllinger sieht dem gelassen entgegen. Er sei „erleichtert, dass nun einigermaßen Gerechtigkeit geschaffen wurde“.