Chronik/Wien

Streik-Ärzte werden nun doch nicht aufgelistet

Jene Ärzte der Wiener Gemeindespitäler, die am Streik am 12. September teilgenommen haben, müssen nun doch nicht namentlich samt ihrer Fehlstunden erfasst werden. Die Generaldirektion des Krankenanstaltenverbunds (KAV) hat eine entsprechende Anordnung bis auf Weiteres zurückgenommen, nachdem Personalvertreter massiv dagegen protestiert hatten. Ihre Befürchtung: Der KAV könnte gegen die betroffenen Ärzte dienstrechtliche Maßnahmen ergreifen (der KURIER berichtete). Eine streikbedingte Abwesenheit werde aber keinerlei derartige Folgen haben, versichert nun der KAV in einem Schreiben an seine Ärzte.

Die Erfassung war vielmehr geplant, weil das streikbedingte Fernbleiben einen Verdienstentgang für die jeweiligen Fehlstunden nach sich zieht, lautete die ursprüngliche Begründung des KAV. Deshalb müsse man wissen, wer die Arbeit niedergelegt habe.

Angebot der Kammer

Mittlerweile laufen aber Gespräche mit der Ärztekammer, um eine andere Lösung zu finden. Und dabei haben die Ärztevertreter dem Spitalsträger dem Vernehmen nach ein Angebot unterbreitet, das bisher wohl einzigartig in Österreich ist: Der KAV verzichtet bei den Streikteilnehmern auf eine Gehaltskürzung und bekommt dafür von der Kammer eine Abschlagszahlung. Dabei handelt es sich um einen verhältnismäßig geringen Betrag. Geht man von den 446 Ärzten aus, die laut KAV am 12. September für rund fünf Stunden nicht zum Dienst erschienen sind, käme man laut groben Schätzungen auf 40.000 bis 50.000 Euro.

Ob das eine tragbare Lösung wäre, will man beim KAV mit Verweis auf die laufenden Gespräche nicht kommentieren. Zudem habe dabei auch noch die zuständige MA 2 (Personalservice) mitzureden. "Es ist rechtlich fraglich, Zeit, in der nicht gearbeitet wurde, zu bezahlen", gibt eine Sprecherin zu bedenken. Bei der MA 2 war man zu keiner Stellungnahme bereit.

Gewerkschaft

Der Deal ist vor allem aus einem Grund brisant: Sollte es tatsächlich zu dieser Lösung kommen, wäre dies eine herbe Niederlage für die Gewerkschaft, die den Streik bereits im Vorfeld als unrechtmäßig verurteilt hatte. Mit der Konsequenz, dass den teilnehmenden Ärzten für ihren Gehaltsentgang keine Kompensation aus dem Streikfonds des ÖGB zusteht. Kämen die streikenden Ärzte nun doch zu ihrem Geld, würde dies den Alleinvertretungsanspruch der Gewerkschaft massiv erschüttern.