Sommerliche Parkplatznot durch Prater-Besucher
Von Bernhard Ichner
Die Nachbarschaft zu Prater, Praterdome und Messegelände bringt für die rund 25.000 Bewohner des Stuwerviertels in der Leopoldstadt nicht nur Vorteile mit sich. Vor allem an Wochenenden im Sommer suchen Anrainer vor ihren Häusern oft vergeblich nach Parkplätzen. Deshalb wünscht sich die Bezirksvertretung für dieses Gebiet nun zeitlich begrenzte Anrainerparkplätze.
Das Problem ist bloß: Im Stuwerviertel gibt es an Wochenenden keine Parkraumbewirtschaftung. Die ist für die grüne Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou aber eine der Grundvoraussetzungen fürs Anrainerparken. „Darum müssten wir die Parkpickerl-Zone erweitern. Aber das will die Mehrheit der Anrainer nicht“, erklärt SP-Bezirksvorsteher Karlheinz Hora.
Die zweite Bedingung ist eine Überparkung von mindestens 90 Prozent. Evaluiert wird diese von der MA 46. Und da sieht Hora ein gewisses Risiko: „Wenn die Messung um 17 Uhr an einem Wochentag stattfindet, werden wir die 90 Prozent vermutlich nicht zusammenbringen. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen schaut es wegen der Prater-Besucher ganz anders aus. Und durch die Besucher der Praterdome-Disco sind auch nachts die Parkplätze rar.“
Um nun die Anrainer nicht zu vergrämen, möchte man die Parkraumbewirtschaftung nicht erweitern, an Samstagen und Sonntagen zwischen Mai und Oktober aber Anrainerparkplätze kennzeichnen. Ein schwieriger Fall, wie Hora eingesteht.
Vorreiter Döbling
Der erste Bezirk, der Anrainerparkplätze ohne Parkpickerl beantragte, war Döbling – der KURIER berichtete. Antwort hat man aus Vassilakous Ressort aber noch keine erhalten, sagt VP-Bezirksvorsteher Adolf Tiller.
Die Antwort dürfte aber ohnehin nur ein Formalakt sein. Denn im Büro der Verkehrsstadträtin schließt man Anrainerparkplätze ohne Parkpickerl kategorisch aus. „Das ist rechtlich unmöglich“, meint Vassilakou-Sprecher Andreas Baur. „Anrainerparkplätze werden nur eingesetzt, wenn bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der Parkplatznot ergriffen wurden und diese nicht ausreichen.“ Wie berichtet, bezweifelt man beim ÖAMTC diese Rechtsauffassung.