Chronik/Wien

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: 15 Monate bedingt für Wiener Koch

Ein zuletzt in einem bekannten Wiener Restaurant beschäftigter Koch ist am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verurteilt worden. Der 58-Jährige hatte am 4. November 2022 eine 23 Jahre alte Service-Mitarbeiterin zunächst in der Küche begrapscht. Wenige Stunden später zerrte er die junge Frau in ein Lebensmittelkammerl und tätige Handlungen, die vom Gericht als geschlechtliche Nötigung qualifiziert wurden.

"Das ist hundert Prozent Lüge", lautete die Verantwortung des Angeklagten. Er habe "nichts gemacht". Ein Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) schenkte allerdings der Schilderung der Betroffenen Glauben. Demnach wurde die junge Frau, die im vergangenen September in dem Restaurant zu arbeiten begonnen hatte, schon vor dem Vorfall von dem Koch immer wieder mit anzüglichen Bemerkungen bedacht. "Er hat ein Alkoholproblem. Er hat sich durch den Alkohol verändert", sagte die 23-Jährige als Zeugin aus.

"Machtdemonstration"

Als sie eines Tages Teller zurück in die Küche brachte, sei sie von ihm von hinten an der Hüfte gepackt worden. Dann habe der Mann "zugegriffen". Es sei ihr gelungen, ihn "wegzudrücken". Am Abend desselben Tages, nachdem sie Mittagspause gemacht hatte, sei der Koch dann "Vollgas betrunken" gewesen: "Er hat mir die ganze Zeit ins Gesicht gegriffen. Er hat gesagt, wenn er mich vergewaltigen will, dann kann er das. Ich hatte Angst." Die Frau schickte ihrem im selben Restaurant beschäftigten Freund sogar WhatsApp-Nachrichten, der den Koch darauf hin zur Rede stellte. Dessen ungeachtet packte der 58-Jährige die junge Frau am Handgelenk und zog sie in ein Kammerl, wo Lebensmittelvorräte aufbewahrt werden. Die Handlungen, die sie dort über sich ergehen lassen musste, hätten "ein paar Sekunden" gedauert, erinnerte sich die Zeugin.

"Das war eindeutig eine Machtdemonstration. Sie haben die Frau erniedrigt. Das geht viel zu weit", stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest und kritisierte das fehlende Unrechtsbewusstsein das Angeklagten. Die 23-Jährige, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und Therapiekosten und Schmerzengeld geltend gemacht hatte, bekam 880 Euro zugesprochen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptierte der 58-Jährige das Urteil eben so wie die Staatsanwältin.