Schule entkräftet kuriosen Vorwurf gegen Islamlehrer
Von Bernhard Ichner
Für Aufregung in der islamischen Gemeinde sorgt ein Posting auf Facebook. Darin behauptet eine junge Muslimin, ihre Schwester sei an einem österreichischen Gymnasium vom Religionslehrer dazu gedrängt worden, im Ramadan das Fasten zu verweigern.
Dem soll eine schulinterne Intervention vorausgegangen sein. Eine Turnlehrerin habe gegenüber dem muslimischen Pädagogen gesagt, der Ramadan hätte "in Österreich nichts zu suchen". Sie soll ihm mit Konsequenzen gedroht haben, so er das Fastenverbot den Eltern nicht zur Kenntnis bringe.
Bereits zwei "Beweisfotos"
Angeblich soll es sich um eine Wiener Schule handeln. Als Beleg veröffentlichte die Muslimin ein Foto, das Dudu Kücükgöl von der Muslimischen Jugend (MJÖ) teilte. Darauf soll das Mitteilungsheft der Schülerin zu sehen sein. Auf einer sonst leeren Seite steht in der Handschrift eines Kindes folgender Text: "Mein Kind (...) ist nicht mukallaf (nicht verpflichtet). Mein Kind wird im Monat Ramadan nicht fasten."
Am Dienstagnachmittag postete Kücükgöl ein weiteres Foto, das eine Seite aus einem anderen Heft mit der gleichen Mitteilung zeigt. Beide Schriftstücke sollen von Schülern aus derselben Schule stammen.
Der islamische Religionslehrer soll den Kindern im Unterricht "befohlen" haben, diese Mitteilung von ihren Eltern unterschreiben zu lassen. Für viele gläubige Muslime wäre das ein Affront.
"Abfrage, aber kein Verbot"
Handfeste Beweise blieb die Muslimin, die die Causa auf Facebook veröffentlichte, bisher allerdings schuldig. Aus Rücksicht auf die Privatsphäre ihrer Familie wolle sie nicht mit Medien sprechen. Journalisten bittet sie, "keine Nachforschungen anzustellen".
Beim Wiener Stadtschulrat hat man von dem Vorwurf jedenfalls noch nichts gehört. Und auch an der betreffenden Schule weist die Direktorin auf KURIER-Anfrage die Vorwürfe entschieden zurück. Sie bestätigt zwar die Eintragung in die Mitteilungshefte der Kinder - dabei sei aber bloß abgefragt worden, ob die Schüler bereits alt genug seien, um im Ramadan zu fasten. Um ein Verbot habe es sich definitiv nicht gehandelt.