Schubhaft in Österreich: Vier Tote in zehn Jahren
"Mein erster Eindruck, als ich den Klienten und die Zelle sehe: Haftunfähig. Klient hat mehrere Verbände auf den Füßen, dazwischen offene Stellen und ziemlich starke Verfärbungen. Liegt mit dem Rücken zu mir im Bett, gelbe Flecken auf dem Bettlaken deuten darauf hin, dass er ins Bett uriniert hat."
Am nächsten Tag war besagter Klient, ein 58-jähriger Schubhäftling aus Ungarn, tot. Der Fall ereignete sich kurz nach Pfingsten im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Roßauer Lände. Die geschilderten Eindrücke stammen aus einer Sachverhaltsdarstellung des Rechtsberaters des Mannes von der Diakonie, die dem KURIER vorliegt (siehe Faksimile). Die Todesumstände und die Frage, ob der 58-Jährige überhaupt haftfähig war, veranlassten Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper Mitte Juni zu einer parlamentarischen Anfrage. Jetzt liegt die Beantwortung durch das Innenministerium (BMI) vor.
Herzinfarkt
Der zufolge war der Tod des 58-jährigen Schubhäftlings nicht der erste in der jüngeren Vergangenheit. Seit 2009 sind vier Menschen in Polizeianhaltezentren ums Leben gekommen.
Am 14. September 2009 stirbt ein indischer Schubhäftling nach einem Hungerstreik im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel an einem Herzinfarkt. Der 20-jährige Singh K. war seit 4. August in Schubhaft und trat drei Tage nach seiner Einlieferung in Hungerstreik.
Am 27. September 2012 stirbt der 35-jährige tschetschenische Asylwerber Zelimkhan Isakov ebenfalls an einem Herzinfarkt und ebenfalls im PAZ am Hernalser Gürtel. Wiederholt hatte er über gesundheitliche Probleme geklagt und neben Unterleibs- und psychischen Beschwerden auch Schmerzen in der Brust artikuliert. Zwei Amtsärzte wurden danach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Tod des 58-jährigen Ungarn folgte in der Nacht auf den 12. Juni dieses Jahres. Über den vierten Todesfall ist nichts bekannt.
307 Disziplinarverfahren seit 2017
Seit 2017 wurden insgesamt 307 Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Bundespolizei geführt. 108 davon hatten keine dienstlichen Konsequenzen. Ein Verfahren betraf einen Beamten des PAZ. Im Fall des 58-jährigen Ungarn bleiben aufgrund laufender Ermittlungen viele Fragen in der Beantwortung offen. So wird nicht spezifiziert, ob die Beamten über den schlechten Gesundheits- und Hygienezustand Bescheid wussten. Ebenso wenig wird darauf eingegangen, wann und wie oft ein Amtsarzt den Häftling untersuchte. Ein Mediziner gab jedenfalls an, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen des 58-Jährigen bei Antritt der Schubhaft (er kam einer rechtskräftigen Ausweisung nicht nach, Anm.) gegeben gewesen seien.
Unbeantwortet bleibt auch, ob der 58-Jährige, der laut Diakonie nicht selbstständig aufstehen konnte, die Möglichkeit hatte, die Alarmglocke an der Tür zu erreichen. Außerdem ist nicht klar, ob die Zellenkontrollen durch Betreten oder nur durch das Guckloch von außen stattfanden. Ob gegen einen der diensthabenden Beamten in der Vergangenheit ein Disziplinverfahren geführt wurde, ist unklar.
Prüfung läuft
Das Ergebnis der Obduktion des 58-Jährigen liegt noch nicht vor. Derzeit prüft die Volksanwaltschaft den Fall. Krisper begrüßt das: „Wenn ein Mensch in Gewahrsam der österreichischen Polizei unter tragischen Umständen stirbt, muss restlos aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte.“