Wie der Heumarkt Ludwig sein Amt kosten könnte
Von Anna-Maria Bauer
Den beiden Initiativen Denkmalschutz sowie Stadtbildschutz geht in der Causa Heumarkt zu wenig weiter.
Seit eindreiviertel Jahren steht die Welterbestätte Wien wegen des geplanten Baus eines Hochhauses am Heumarkt auf der roten Liste der gefährdeten Stätten. Trifft Wien nicht die entsprechenden Maßnahmen, kann die UNESCO der Stätte den Welterbetitel sogar gänzlich nehmen.
Die Stadt Wien hat im Frühjahr erklärt, das Projekt weiter voranzutreiben. Man werde nun aber einen Managementplan erstellen. (Notiz am Rande: Managementpläne sind für Welterbestätten seit 2005 verpflichtend. Die Stadt ist also seitdem säumig.)
Von einem Rechtsanalysten haben die beiden Initiativen Denkmalschutz und Stadtbildschutz nun erheben lassen, welche Maßnahmen der Bund eigentlich ergreifen kann, wenn die Stadt nicht ausreichend aktiv wird.
Jurist Helmut Hofmann, Gründungsmitglied der „Aktion 21“, kam auf drei Möglichkeiten.
Erstens: „Der Bund könnte die Flächenwidmung wegen Gesetzwidrigkeit anfechten, da die Höhenentwicklung im Widerspruch zur Welterbekonvention steht.“
Zweitens: „Die Bundesregierung kann von ihrem Durchgriffsrecht Gebrauch machen.“ Sie kann die Richtlinien der Welterbekonvention in der Bauordnung verankern. Dann kann die – ausständige – Baugenehmigung nur vergeben werden, wenn die Höhenentwicklung angepasst wird (konkret: kein 66-Meter- Turm).
Drittens: „Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) kann Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) eine Weisung erteilen.“ Wird dieser nicht Folge geleistet, könnte Blümel sogar eine sogenannte Ministeranklage beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Das könnte in einer Amtsenthebung münden.
Aus dem Büro von Kulturminister Blümel heißt es: „Wir haben immer betont, dass wir bereit sind, rechtliche Schritte zu setzen, wenn sie nötig sind.“
UmweltverträglichkeitDerzeit ist das nicht nötig, weil der Heumarkt noch die Gerichte beschäftigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Die Stadt hat angekündigt, dagegen Einspruch einzulegen.
Wie kam die Geschichte ins Rollen?
2001 wurde das „Historische Zentrum von Wien“ auf Antrag der Stadt Wien in die Liste der Welterbestätten aufgenommen. 2017 wurde sie auf die rote Liste der gefährdeten Stätten gesetzt. Der Grund: Das geplante Hochhausprojekt am Heumarkt verstößt aufgrund seiner Masse und seines Turms gegen die Richtlinien der UNESCO. Die Welterbekommission weist seit 2012 auf den Missstand hin. Dennoch erhielt das Projekt im Jahr 2017 grünes Licht.