Chronik/Wien

Terror-Prozess in Wien: Welche DNA-Spuren auf der Tatwaffe waren

Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen verletzt hatte, wurde am Mittwoch mit der DNA-Sachverständigen Christina Stein fortgesetzt. Diese legte ihre Erkenntnisse zur Spurenlage hinsichtlich der beim Attentat verwendeten Waffen, Patronen und sonstigen Utensilien dar. Auf Tatwaffe und Munition wurden DNA-Spuren mehrerer Angeklagter festgestellt.

Von jenem 32-Jährigen, der dem späteren Attentäter das bei der Tat verwendete Sturmgewehr besorgt haben soll, wurden DNA-Spuren auf mehreren Patronen gefunden - einerseits bei Patronen, die am Tatort gefunden wurden, andererseits auf "zumindest einer" Patrone in dem Magazin der Pistole der Marke Tokarew, die der Täter mitführte. Dazu merkte die Sachverständige an, dass DNA-Spuren im Wesentlichen solange auf Gegenständen bleiben, bis sie "anderwertig manipuliert", sprich verwischt oder mit anderen Spuren überdeckt werden. Den Zeitpunkt, zu dem die DNA-Übertragung erfolgte, könne man daher nicht feststellen.

Dem 22-jährigen Zweitangeklagten, der als guter Freund des Attentäters gilt und die Stunden vor dem Anschlag mit ihm verbracht haben soll, wurden DNA-Spuren sowohl an einem blauen Taschenmesser, daran befestigtem Klebeband sowie einem Anhänger, den der Attentäter bei sich trug, nachgewiesen.

Den größten Teil an DNA-Spuren fand man jedoch vom 28-jährigen Viertangeklagten, der in den Wochen vor dem Anschlag in der Wohnung des Attentäters gelebt haben soll. In eben jener Wohnung, aber auch an einem Klebebandstück der Maschinenpistole, an der Schulterstütze, im Magazin der Pistole und an der vom Attentäter mitgeführten Machete wurde sein DNA-Profil nachgewiesen. Ebenso wurden Spuren an Munition sowohl neben der Leiche des Attentäters als auch in dessen Umhängetasche gefunden. Auch an der vom Attentäter getragenen Wollhaube, seinem Siegelring und an den von ihm mitgeführten Kabelbindern und Patronen war die DNA des Viertangeklagten nachweisbar vorhanden.

Spuren durch "Sekundärübertragung"

Das erklärte sich dieser durch eine "Sekundärübertragung", also etwa das Einrollen des Gewehrs in ein von ihm verwendetes Tuch oder das Ablegen auf einem von ihm berührten Tisch. Entsprechend den Erkenntnissen aus dem Gutachten könne aber bei einigen DNA-Spuren eine solche Sekundärübertragung ausgeschlossen werden. Ebenfalls schließt das Gutachten aus, dass männliche Familienmitglieder des Viertangeklagten als Spurenverursacher in Frage kommen.

Der Umstand, dass von dem Viertangeklagten keine Fingerabdrücke an Waffen, Munition oder anderen Gegenständen nachweisbar sei, reiche nicht aus, dessen Beitragstäterschaft in Zweifel zu ziehen bzw. zu widerlegen, heißt es in der Anklage. Darauf konnten nämlich auch keine verwertbaren Fingerabdruckspuren des Attentäters selbst - der diese Waffen nachweislich verwendete - gesichert werden.

Die Sachverständige legte auch dar, dass sich auf dem beim Anschlag verwendeten Maschinengewehr Spuren einer weiblichen Verwandten des mutmaßlichen slowenischen Waffenhändlers befanden. Dabei dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um seine Tochter handeln, sagte Stein.