Chronik/Wien

Neuwaldegger Bad: Hausverbot für Burkini-Trägerinnen

Zeitgleich mit den ersten warmen Tagen im Jahr kommt auch ein altbekanntes Thema wieder aufs Tapet. Und ja, es ist wieder der Burkini.

Muslimas, die es vorziehen, im Burkini oder einem Ganzkörperanzug schwimmen zu gehen, sei es nicht geraten, dafür das Neuwaldegger Bad in Wien-Hernals aufzusuchen. Denn dort ist jetzt jegliche Form der "Ganzkörperbekleidung" während des Schwimmens verboten. "Erlaubt ist ausschließlich die bei uns ortsübliche Badebekleidung: Badehose, Badeshorts, Badeanzug und Bikini.", heißt es in der Badeordnung des Privatbads, die auf drei Tafeln erläutert wird.

"Diese Bekleidung passt einfach nicht zu unserem Bad", meint Betreiberin Eva Dolezel. Außerdem sei es unhygienisch. "Die Personen könnten sich ja dann auch nicht g'scheit duschen." Das Verbot gilt, auch wenn der Burkini im Bad gar nicht so ein Thema sei: "Solche Menschen kommen eigentlich nicht hierher." Dolezel erinnert sich nur an eine einzige verschleierte Frau vor zwei Jahren. Sie wurde in den Damenbereich verwiesen.

Auch im Wachaubad in Melk, NÖ, dürfen laut Auskunft an der Kassa Burkini-Trägerinnen nicht hinein. "Es besteht Badebekleidungspflicht (Bikini, Badeanzug bzw. Badehose)", steht in der Badeordnung. Im Erlebnisbad im ländlichen Kirchberg/Pielach erfordert diese ebenfalls die "ortsübliche Badebekleidung" – und zwar seit 25 Jahren, wie Bürgermeister Anton Gonaus, erklärt. Probleme gebe es damit nicht. Allerdings gab es dort auch bisher keine Burkini-Trägerinnen.

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Ob eine Regelung wie die des Neuwaldegger Bads unter das Diskriminierungsverbot fällt, ist laut Viktor Frey vom Klagsverband ein Grenzfall. Beim Zugang zu Dienstleistungen gibt es keinen Diskriminierungsschutz wegen der Religion, sehr wohl aber einen wegen ethnischer Zugehörigkeit – dazu gehören auch religiöse Kleidungsstücke. Die Frauenbeauftragte der Islamischen Gemeinschaft in Österreich(IGGiÖ), Carla Amina Baghajati, stimme so ein Verbot traurig. "Damit werden Muslima in ein Eck gestellt. Ihnen wird vermittelt, dass sie nicht dazugehören", sagt Baghajati. Sie stellt auch den Begriff "ortsüblich" infrage. "In den vergangenen Jahren haben wir Ganzkörperanzüge in den Wiener Schwimmbädern etabliert." Sie könnten durchaus als ortsüblich gelten.

Dieser Meinung ist auch Sportlehrerin Sabine Klaus. Durch den Schwimmunterricht in der Schule seien ihr Ganzkörperanzüge sehr vertraut. Und sie begrüßt auch die Order des Wiener Stadtschulrats, die Burkinis beim Schwimmunterricht für zulässig zu erklären.

In den städtischen Hallen- und Freibädern der Stadt ist jede Form der sauberen und sicheren Badekleidung übrigens erlaubt. Und beim Wiener Badeschiff ist der Eintritt für Burkini-Trägerinnen in dieser Saison sogar gratis (siehe Bericht unten).

Breite Ablehnung

Generell stößt ein Burkini-Verbot bei der KURIER-Umfrage auf breite Ablehnung. "In seiner Privatzeit soll jeder tragen können, was er möchte", sagt Pensionistin Elisabeth Scheiderbauer.

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Auch Apothekerin Sabine Hisa findet den Bann "komplett unnötig. Es dürfen ja auch Menschen mit Taucherausrüstung ins Wasser. Wo ist da der Unterschied?" Hisa ist selbst Muslimin. Sie trägt zwar kein Kopftuch, kennt aber die Diskussionen. Mitunter hätten Leute gar gemeint, sie solle Kopftuch tragenden Kolleginnen dieses herunterreißen.
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Nun mischt sich Hisas Tochter Lina ein. "Letztens wurde meiner Freundin in der Schule das Kopftuch heruntergerissen", erzählt sie. "Aber die hatte darunter gar keine Haare. Sie hat Krebs gehabt."

"Schwimmen, wie es uns gefällt" – unter diesem Motto fand im August des Vorjahres eine Solidaritätsaktion am Wiener Badeschiff aus. Nachdem sich FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache für ein Burkini-Verbot in Freibäder ausgesprochen hatten, machten sich Aktivistinnen für die freie Wahl bei der Badebekleidung stark.

Auch heuer setzt man beim Badeschiff wieder ein Zeichen: Für Burkini-Trägerinnen ist der Eintritt gratis – und zwar die gesamte Saison über.

In den übrigen Privatbädern in Wien ist das Burkini-Verbot – im Gegensatz zum Neuwaldegger Bad – kein Thema. "Ich hab’ da überhaupt nix dagegen, das ist ein klassischer Badeanzug für die muslimische Frau", sagt Josef Ebenbichler vom Schönbrunner Bad. Das vermeintliche Argument, wonach ein Ganzkörperbadeanzug unhygienisch sei, lässt er nicht gelten: "Ein Burkini ist aus dem gleichen Stoff wie ein Neopren-Anzug, das ist tausend Mal hygienischer, als wenn die Männer unter ihren langen Badehosen Unterhosen tragen." Das ist im Schönbrunner Bad übrigens tatsächlich verboten und auch sonst in kaum einem Bad gern gesehen.

Im Korneuburger Florian-Berndl-Bad sowie dem Stadtbad Hainfeld (NÖ) betonen die Verantwortlichen, dass Frauen im Burkini – solange er aus Lycra oder ähnlichem Material besteht – bei ihnen schwimmen dürfen. Beide Bäder waren im Vorjahr wegen vermeintlicher Burkini-Verboten in die Medien geraten. Da sei man falsch verstanden worden.