Neue Widmung „Geförderter Wohnbau“ tritt in Wien in Kraft
Leistbare Wohnungen sind in vielen europäischen Großstädten zum Luxus geworden. Um diese Entwicklung in Wien zu dämpfen, hat der Landtag im November vergangenen Jahres die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ beschlossen.
Sie ist eines der sogenannten Leuchtturmprojekte der Stadtregierung. Morgen, Donnerstag, tritt der Passus in der Bauordnung in Kraft. Der KURIER beantwortet die wichtigsten drei Fragen.
1. Wann wird die neue Regelung schlagend?
Überall, wo Flächen neu in Wohngebiet oder gemischtes Bauland umgewandelt werden. Zwei Drittel sind in diesen Fällen künftig für den sozialen Wohnbau vorgesehen. Grundsätzlich kommt die Regelung bei Flächen ab 5.000 Quadratmetern zu tragen.
Das gilt auch für die Errichtung von Hochhäusern und auch im Fall einer Widmungsänderung in einem Wohngebiet. Unter Letzteres fällt etwa die Erhöhung der Baudichte.
Nicht von der neuen Widmungskategorie betroffen sind hingegen Einfamilienhäuser.
2. Was bedeutet das für bestehende Widmungen?
In bestehende Widmungen wird durch die Novelle nicht eingegriffen. Auch kann die Stadt Ausnahmen erlauben – etwa dann, wenn städtebaulich gewünschte Projekte mit der Neuregelung nur schwer zu finanzieren wären. Das könnte etwa bei der Überbauung von Bahnflächen der Fall sein.
3. Welches Ziel soll damit erreicht werden?
Durch das Gesetz wird laut Stadt sichergestellt, dass auch in Zukunft ausreichend geförderte Wohnungen errichtet werden können. Fast zwei Drittel der Wiener würden heute im geförderten Wohnbau leben, betont das Wohnbauressort.
Und das soll Dank der Novelle auch weiter so bleiben. Über den neuen Passus soll eine spürbare Dämpfung der Preise am Grundstücksmarkt erreicht werden.
Die Preise seien in den vergangenen Jahren gestiegen, argumentiert Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Hohe Grundkosten würden zu erhöhten Miet- und Wohnungspreisen führen. Für Bauträger, die geförderten Wohnraum errichten, werde es dadurch immer schwieriger, geeignete Flächen zu sichern.
„Leistbares Wohnen ist bei uns kein Privileg für Besserverdiener. Sondern ein Grundrecht für alle. Und die Widmungskategorie ,Gefördeter Wohnbau‘ sorgt dafür, dass das so bleibt“, sagt Gaal .