Chronik/Wien

Namen streikender Ärzte sollen auf eine Liste

Die Nachwehen des Ärztestreiks am 12. September sind noch nicht ausgestanden. Eine aktuelle Anweisung aus der Generaldirektion des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) sorgt erneut für Empörung unter den Ärzten.

Denn das Mail, das unter anderem die dienstplanverantwortlichen Ärzte bekommen haben, enthält folgende Aufforderung: Jene Ärzte, die am Streik teilgenommen haben, sollen namentlich samt ihren Fehlstunden erfasst werden. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass der KAV für die jeweiligen Fehlstunden eine Einbehaltung der Bezüge beantragt – was nach Ansicht von Arbeitsrecht-Experten rechtlich auch durchaus korrekt sei.

Das Merkwürdige ist: Bereits am Streiktag wusste der KAV genau, wie viele Ärzte am Streik teilgenommen haben. Von den 1513 an diesem Tag zum Dienst eingeteilten Medizinern seien 446 nicht zur Arbeit erschienen, hatte er am 12. September verlautbart. Deshalb fragen sich jetzt Ärzte, welchen Zweck die jetzige Maßnahme hat. Sie sehen darin eine weitere Provokation des KAV und äußern die Befürchtung, dass sie künftig betriebsintern Probleme bekommen könnten.

Scharfe Kritik

"Wir werden es nicht akzeptieren, dass jemand namentlich auf so einer Liste aufscheint", sagt Ärzte-Personalvertreter Wolfgang Weismüller. "Vor allem vor dem Hintergrund, dass der KAV-Generaldirektor im Vorfeld des Streiks den Teilnehmern mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen gedroht hat." Man sei aber dabei, mit dem KAV eine Lösung zu finden.

Würde der KAV auf die streikbedingte Kürzung der Bezüge verzichten, seien auch keine Listen notwendig, sagt Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres: "Stadträtin Sonja Wehsely hat ja betont, dass sie eine Befriedung der Situation haben will. Eine Nicht-Auszahlung wäre daher nicht gerade zielführend."

"Am 12. September haben wir nur die Zahl der streikenden Ärzte abgefragt, um dazu eine Einschätzung zu haben", heißt es im KAV. "Bei der jetzigen Erhebung geht es ausschließlich um das Thema Entgelt und die Nicht-Auszahlung wegen streikbedingter Abwesenheit." Abgesehen davon seien damit keine weiteren dienstrechtlichen Auswirkungen verbunden. Damit alles korrekt erfasst werde und nicht etwa zu viel Zeit abgezogen wird, müsse es aber genau Aufzeichnungen geben.

Gleichzeitig stellt man ein mögliches Einlenken in Aussicht: "Mit der Kammer werden die rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet, um für die Mitarbeiter neutrale Lösungen zu finden."