Mutter kämpft darum, Kinder von Jugendamt zurück zu holen
In Wien kämpft eine Mutter darum, ihre beiden Kinder aus der Obsorge des Jugendamts zu sich zu holen. Ihr Anwalt sieht den Fall von Kindesabnahme als exemplarisch für viele weitere, "wo Menschenrechte von Kindern und Eltern mit Füßen getreten werden". Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) hingegen rechtfertigt ihre vom Jugendgericht abgesegneten Maßnahmen als notwendigen Schutz der Geschwister.
Sicht der Mutter: ungerechtfertigt in Obhut
Im Zentrum stehen ein achtjähriges Mädchen und ein sechsjähriger Bub sowie ihre alkoholkranke Mutter. Aus ihrer Sicht und jener des Anwalts Martin Preslmayr wurden sie im Sommer 2017 ungerechtfertigt in Obhut genommen. Erst kurz zuvor, im April, sei die Familie erstmals mit dem Amt in Berührung gekommen, schilderte der Jurist bei einem Pressegespräch: Der Freund der Mutter und Ersatzvater der Kinder habe das Amt von sich aus kontaktiert, in der Annahme, dort Hilfe zu finden, nachdem die Frau, die "phasenweise Alkoholprobleme hat", einen Rückfall erlitten hatte.
"Das war jener Zeitpunkt, wo die Falle zugeschnappt ist", sagte Preslmayr. Die Kinder kamen zwar nach einiger Zeit zurück, im Sommer 2018, nach einem weiteren Rückfall, aber wieder ins Krisenzentrum. Bei der Abnahme, mehrere Tage nach dem "Vorfall" in einem Kärntner Hotel, habe keine Gefährdung mehr vorgelegen, argumentierte der Anwalt. Zudem habe es "ein Sicherheitsnetz" gegeben für den Fall, dass die Mutter wegen ihrer Sucht ausfalle, bestehend aus dem Partner, dessen Schwester und weiterer Personen.
Kinder leben derzeit in WG
Die Kinder leben seither in einer Wohngemeinschaft der MA 11, der Kontakt zur Mutter wurde sukzessive eingeschränkt, die Obsorge der Behörde übertragen. Dabei sei von der Jugendgerichtshilfe Ende 2018 im Gegenteil eine langsame Rückführung mit einer Ausdehnung des Kontaktes empfohlen worden. "Die Kinder dürfen nicht mehr zu Hause schlafen und ihre Mutter kaum mehr sehen", sagte Preslmayr. Sie würden ihr "bewusst entfremdet". Damit sei man auf dem Weg zu "einer nachträglichen Rechtfertigung einer ungerechtfertigten, grausamen Kindesabnahme".
"Wenn Kinder gegen den Willen der Eltern in ein Krisenzentrum gebracht werden, wird diese Maßnahme binnen vier Wochen vom Gericht überprüft", sagte Andrea Friemel von der MA 11 auf APA-Anfrage zu den Vorwürfen. Die Geschwister hätten drei Mal aufgenommen werden müssen, nachdem das Jugendamt eine Gefährdung festgestellt hatte. Ursache war offensichtlich jeweils eine Trinkepisode der Mutter.
Sicht des Jugendamtes: "Massive Gefährdung" für Kinder
Die Maßnahmen wurden vom Gericht überprüft und bestätigt, hielt Friemel fest. Sie verwies auch grundsätzlich auf die "Traumatisierung von Kindern durch einen Rückfall" alkoholkranker Eltern und eine drohende Vernachlässigung, weil die Kleinen dann nicht versorgt werden könnten. Selbst ein Schutznetz greife erst danach, "der Vorfall ist da schon passiert", und gerade sehr junge Kinder seien "total überfordert". Im Fall der Geschwister hat das Jugendamt offenbar versucht, an einer Rückführung zu arbeiten. Ein "Weihnachtsausgang" soll aber erneut mit einer "massiven Gefährdung" geendet haben.
Anwalt kämpft weiter für Mutter
"Die gesetzlichen Bestimmungen bei Kindesabnahme sind nicht ausreichend, und es herrscht Behördenwillkür", kritisierte hingegen der Anwalt Preslmayr. Er fordert mehr Kontrolle, klare Regeln und vor allem die Anhörung der Betroffenen. Im konkreten Fall seien weder die Geschwister, noch die Mutter, noch ein Fachexperte gehört worden. Das Gericht habe den Antrag der Behörde einfach durchgewinkt. Er werde die Entscheidung im Namen seiner Mandatin weiter bekämpfen. In der WG seien Kinder zudem "Situationen ausgesetzt, die das Kindeswohl gefährden".
"Ich leugne meine Krankheit doch nicht, aber man wird sukzessive hineingetrieben", sagte die Mutter unter Tränen. Sie sei "regelmäßig in Therapie" und wünsche sich nichts anderes, als für die Acht- und den Sechsjährigen da zu sei. "Dort (in der Wohngemeinschaft, Anm.) haben sie doch keine Zukunft."