Ottakring: Verdächtiger acht Jahre polizeibekannt
Der 21-jährige Kenianer, der in der Nacht zum Mittwoch am Brunnenmarkt in Wien Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine 54-jährige Passantin mit einer Eisenstange erschlagen haben soll, war polizeibekannt. Am Tag vor der Tat wurde er in der Polizeiinspektion Brunnengasse zu mehreren Strafverfahren vernommen, die gegen ihn laufen. Darunter Körperverletzung, Suchtgifthandel, Diebstahl und Sachbeschädigung.
Der Mann wurde Donnerstag nach langer Vernehmung an die Justiz überstellt. Er sei nicht kooperativ gewesen, und konnte oder wollte sich nicht an die Tat erinnern, erklärte Polizeisprecher Christoph Pölzl.
Die Frage nach dem "Warum" beschäftigt viele Menschen. Wie konnte es sein, dass ein Kenianer im Jahr 2008 als Tourist einreist, und seither als höchst auffälliger Obdachloser ein ganzes Grätzl terrorisiert? Warum wurde er nicht schon längst abgeschoben? Haben die Behörden versagt? Wiens Vizebürgermeister Johann Gudenus forderte jedenfalls eine restriktive Law&Order-Politik nach New Yorker Vorbild. Der KURIER recherchierte bei den verantwortlichen Stellen die Hintergründe.
Francis N. war ein "Dauerkunde" der Polizeiinspektion Brunnengasse. Wenn er zugekifft und schattenboxend durch die Straße zog, provozierte der Passanten. Wiederholt kam es zu kleineren Straftaten. Oft musste er auch von den Beamten per Gerichtsauftrag gesucht werden, um ihm ein amtliches Schriftstück bezüglich eines Strafverfahrens zu übergeben. Ein Haftbefehl war aber nie dabei. Polizeisprecher Pölzl: "Dadurch, dass unsere Beamten zwar dauern mit dem Mann gesehen wurden, er aber auf freiem Fuß blieb, hatten die Menschen den falschen Eindruck, die Beamten wollten nichts unternehmen." Die Beamten versuchten sogar, den Mann bei einer Sozialeinrichtung unterzubringen. damit wäre er von der Straße weg gewesen. Doch die Bemühungen scheiterten.
Dem Vernehmen nach war der Kenianer 18 mal angezeigt. Einmal musste er auch eine Haftstrafe absitzen. Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien will die einzelnen Fälle nicht kommentieren. Sie weist aber darauf hin, dass es sich um einen "jungen Erwachsenen" handle, bei dem Sonderbestimmungen bezüglich der U-Haft gelten. Außerdem sei der Mann immer nur durch Kleinkriminalität aufgefallen. Beispielsweise jener kolportierte Fall, wo er schon einmal mit einer Eisenstange ein Opfer attackiert haben soll. Das endete nur mit einer leichten Verletzung, was eben keine U-Haft ermöglicht.
Dass der stellvertretende kenianische Botschafter Samuel Muthee Gitonga in der ZiB2 vollmundig erklärt hatte, Kenia hätte Francis N. problemlos ohne jegliche Formalitäten zurückgenommen, löst beim Sprecher des Innenministeriums, Karl Heinz Grundböck, fast schon emotionale Reaktionen aus. Grundböck verweist darauf, dass das Innenministerium bereits im Juli 2015 bei der kenianischen Botschaft einen Antrag auf ein Rückreisezertifikat gestellt hatte. Darauf gibt es bis heute keine Reaktion. Grundböck: "Wenn Kenia den Mann ohne Formalitäten zurücknähme, was international unüblich ist, dann hätte man das wohl den österreichischen Behörden mitteilen können.