Missbrauchsklage: Richter schließt Öffentlichkeit aus
Es ist schon von Weitem zu erkennen, wer der Beklagte ist: Mit großen Sonnenbrillen und einer Schirmkappe nähert sich Mag. S., 56, dem Verhandlungssaal 8 des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen. Die Fotografen, vor denen sich der des sexuellen Missbrauchs Geklagte schützen will, gibt es aber nicht.
Die Streitparteien
Gleich nach ihm betritt der Kläger, 44, den Saal in dem sein Anwalt Johannes Öhlböck bereits wartet. Wie berichtet, wirft der ehemalige Schüler des ehemaligen Jesuiten-Internats Kalksburg, seinem damaligen Erzieher S. vor, ihn in den 1980er-Jahren über Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben. Auch die Jesuiten sind in dieser Verhandlung Beklagte. Provinzial Gernot Wisser hat mit seinem Anwalt Erich Gibel ebenfalls im Gerichtssaal Platz genommen.
Das war's, was von dem Prozess an die Öffentlichkeit drang, denn Richter Alexander Fitz verwies die Presse mit dem Hinweis, dass die Verhandlung im nicht-öffentlichen Rahmen stattfinde, des Saals. Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte Mag. S. am Montag beantragt.
"Privatleben"
Wie Elke Hasibeder vom Landesgericht erklärt, habe das Gericht deswegen so gehandelt, weil in der Verhandlung auch "Dinge aus dem Privatleben" zur Sprache kommen könnten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.
Auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, ob es - wie vom Gericht vorgeschlagen - zu einer Mediation der Streitparteien kommt. Da sowohl der Kläger, als auch die beiden Beklagten (Jesuiten und Mag. S.) zuvor ihr Interesse an dieser Lösung bekundeten, ist davon auszugehen, dass sich ein Mediator in den Prozess einschalten wird.
Angebot des Klägers
Es ist auch anzunehmen, dass in weiteren Verhandlungen Zeugen geladen werden. Mehrere Betroffene, die über sexuelle Belästigung und auch über sexuellen Missbrauch durch Mag. S. berichten, haben sich nach den KURIER-Berichten bei Anwalt Öhlböck gemeldet. Unter anderem auch Herr Thomas, der dem KURIER vor kurzem ein ausführliches Interview über seine Erfahrungen mit Mag. S. gab. Wie berichtet, wäre der Kläger bereit, auf die Schadenersatzforderung in Höhe von 140.000 Euro zu verzichten, wenn S. sich künftig von Kindern fernhalte, also auch seinen Job als Lehrer aufgebe.
Mag. S. unterrichtet seit 1988 in einem öffentlichen Gymnasium in Wien. Seit die Eltern der Schulkinder von den Vorwürfen, die gegen S. erhoben werden, erfahren haben (Ende Mai), ist der Lehrer vom Unterricht freigestellt.