Chronik/Wien

Mariahilfer Straße: Lösung für Lieferanten und Taxler fix

In genau einem Monat, am 16. August, startet die mehrmonatige Probephase für die verkehrsberuhigte Mariahilfer Straße in Wien. Von den Änderungen an der bzw. rund um die Shoppingmeile sind auch Taxler und Lieferanten betroffen. Hier hat man sich nun offenbar auf eine Lösung geeinigt. Sie sieht vor, dass in der an sich autofreien Fußgängerzone Warenlieferungen bis 13.00 Uhr möglich sind. Taxis dürfen auf der Bustrasse fahren, um Fahrgäste abzuholen bzw. aussteigen zu lassen. Die Durchfahrt ohne Halt ist verboten.

Die Fußgängerzone wird sich bekanntlich von der Kirchengasse bis zur Andreasgasse erstrecken (siehe Grafik unten). Dieser Bereich ist für den motorisierten Verkehr künftig tabu. Für den Lieferverkehr gibt es Ausnahmen: Die Warenzustellung ist von Montag bis Samstag (wenn Werktag, Anm.) zwischen 6.00 und 13.00 Uhr erlaubt, hieß es am Dienstag im Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne). In den Begegnungszonen zwischen Kaiserstraße und Andreasgasse sowie zwischen Kirchengasse und Getreidemarkt ändert sich an den jetzigen Lieferzeiten und Ladezonen - sie sind nicht einheitlich geregelt - nichts.

Taxis: Zufahrt zeitlich beschränkt

Taxis dürfen in die Fußgängerzone lediglich ein-, jedoch nicht durchfahren, und müssen jedenfalls die für den 13A rot eingefärbte Bustrasse benutzen. In dem kurzen Fuzo-Abschnitt zwischen Neubau-und Andreasgasse, wo der Bus nicht verkehrt, ist die Zufahrtsmöglichkeit für Taxis zeitlich beschränkt. Hier können nur - analog zum Lieferverkehr - von Montag bis Samstag zwischen 6.00 und 13.00 Uhr Fahrgäste abgeholt und hingebracht werden. In den Begegnungszonen dürfen Taxler wie alle anderen Verkehrsteilnehmer mit maximal 20 km/h fahren.

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Das Radfahren wird auf der gesamten "Mahü" in beide Richtung und "in angepasster Geschwindigkeit" möglich sein, hieß es. Eigene Radstreifen wird es nicht geben. Soll heißen: Die Biker dürfen - mit Ausnahme der roten Busspur - die gesamte Verkehrsfläche benutzen.

Mit den Änderungen auf der Shoppingmeile treten auch die begleitenden Verkehrsmaßnahmen in den umliegenden Straßen in Kraft. Sie sollen den drohenden Ausweichverkehr abfedern. Die Hauptdurchzugsrouten Gumpendorfer Straße, Neustiftgasse und Burggasse werden zu Tempo-30-Zonen. Zusätzlich gibt es diverse Änderungen, was Einbahnen oder Abbiegemöglichkeiten in den Bezirken Mariahilf und Neubau betrifft.

Infotaferl für Autofahrer

Laut Vassilakou-Büro werden ab kommender Woche an zentralen Stellen Infotafeln aufgestellt, um Autofahrer im Vorfeld rechtzeitig auf die Neuerungen hinzuweisen. Kurz vor dem Start der Testphase gibt es dann noch eine kurzfristige Komplettsperre für den Kfz - und zwar von 14. August, 20.00 Uhr, bis zum 16. August, 6.00 Uhr. Dies sei u.a. wegen der Aufbringung der neuen Bodenmarkierungen nötig. Der 13A-Betrieb soll davon nicht beeinträchtigt werden.

Am 16. August wird ab den frühen Morgenstunden dann getestet. Was konkret heißt: Baulich ändert sich - abgesehen von der roten Markierung - noch nichts. Ob man sich in der Begegnungszone oder in der Fuzo befindet, ist anhand der montierten Schilder zu erkennen.

Die Testphase für die Mahü Neu wird einige Monate - wie lange genau, ist noch nicht bekannt - dauern und laufend beobachtet bzw. evaluiert. Im Anschluss an den Probelauf ist eine Bürgerbefragung darüber vorgesehen, wie die Neugestaltung dann in der Letztfassung ausschauen soll.

Wirtschaftskammer: Entscheidung zu spät

Kritik kam am Dienstag von der Wirtschaftskammer. "Während die Stadt sich mehrere Monate bis zur Entscheidung über die Neuerungen Zeit gelassen hat, bleibt den Unternehmen nur mehr ein Monat für die Neuplanung und Umstellung ihrer Lieferkonzepte", kritisiert Brigitte Jank, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien. Die Lieferanten müssten nun auf kleinere Kfz umstellen. Das bedeute höhere Kosten, mehr Fahrten und längere Lieferzeiten. Auch die unklare Dauer der Testphase ist Jank ein Dorn im Auge: "Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt Wien hier etwas umsetzt, ohne sich über die Folgen für die Betroffenen im Klaren zu sein".

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