Chronik/Wien

Kritik an Vergabe von Gemeindewohnungen

Wohnen wird immer teurer, aber die Einkommen bleiben so gut wie gleich. "Unsere Klienten können sich immer seltener Wohnungen auf dem freien Markt leisten", sagt Walter Kiss, Vorsitzender des Verbandes der Wiener Wohnungslosenhilfe. Der Verband – eine Interessensgemeinschaft von Samariterbund, Arge Wien, Heilsarmee, Caritas, Neunerhaus, Volkshilfe, Rotes Kreuz, Hilfswerk und Wobes – legte am Montag seinen aktuellen "Situationsbericht" vor.

"Die Menschen, die sich an uns wenden, sind manifest arm", sagt Waltraud Kothbauer vom Wiener Roten Kreuz. Die Armutsgrenze liegt derzeit bei 1161 Euro. Die Mindestsicherung inklusive Mietbeihilfe aber nur bei 913 Euro pro Monat. Vielen Klienten drohe der Verlust ihrer Bleibe.

Gleichzeitig würden viele vom Zugang zu Gemeindebauwohnungen und zu gefördertem Wohnbau ausgeschlossen werden. Grund dafür sei unter anderem die Verschärfung der Vergabekriterien beim Zugang zu Gemeindewohnungen: "Wenn jemand seine Gemeindewohnung kündigt, wird er für drei Jahre gesperrt", kritisiert Gernot Ecker vom Hilfswerk. "Und nach zwei Delogierungen wird man gesperrt für immer. Dann ist Game Over." Der Verband fordert, dass diese Verschärfungen zurückgenommen werden.

Umdenken

Kritisiert wird auch, dass die Stadt zwar "zig Millionen in gemeinnützige Bauträger" investiert, aber nur 30 Prozent dieser Wohnungen auch selbst vergibt. Zumindest die Hälfte dieser Wohnungen soll die Stadt laut Verband selbst vergeben. "Geförderter Wohnbau heißt in Wien oft ein Pool auf dem Dach und ein Fitnessraum im Keller, hier muss ein Umdenken stattfinden hin zu kleineren, günstigeren Wohnungen", sagt Ecker. Als Beispiel nennt Ecker die günstigen SMART-Wohnungen der Stadt.

Im Büro von Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig (SPÖ) bestätigt man, dass im geförderten Wohnbau ein Drittel der Wohnungen von der Stadt vergeben werden. Eine Erhöhung sei nicht angedacht. Bei den SMART-Wohnungen würde die Stadt bereits die Hälfte der Wohnungen selbst vergeben.

"Und wer zwei Mal delogiert wird, seine Mietzinsrückstände aber bezahlt hat, kann auf normalem Wege eine Gemeindewohnung beantragen", sagt Christian Kaufmann, Sprecher des Wohnbaustadtrats.