Chronik/Wien

Kamerad erschossen: Anklage sieht Motiv in Hänseleien

Wozu das alles? Wozu das angebliche Post-Shooting-Trauma, das die Erinnerung zum Teil schluckt? Wozu die mühsam konstruierte und mit Privatexpertise untermauerte  Geschichte, dass ihm ausgerechnet kurz davor das Sturmgewehr 77 aus der Hand gefallen sein und sich dabei selbstständig geladen haben soll (was theoretisch tatsächlich möglich ist), ohne dass es wer mitbekommen hat?

Wozu die an den Haaren herbeigezogene Version, dass er – mit dem Finger am Abzug! – die Tür zum Wachcontainer geöffnet, den Lichtschalter betätigt, dann über die eigenen Füße gestolpert und längs hingefallen sein will, wobei sich ein Schuss gelöst und hinter der  Tür den Kopf des 20-jährigen Kameraden Ismail M. tödlich getroffen haben soll? Und wozu die abstruse Ausschmückung, er habe das Gewehr deshalb so verkrampft gehalten, damit die Waffe oder er selbst beim Sturz nicht zu Schaden kommen? Er habe nach dem Grundwehrdienst nämlich beim Heer bleiben wollen, das wäre als Verletzter nicht gegangen.

Hätte es von Anfang an eine klare (und weniger auf Foto-Shootings ausgerichtete) Verteidigungslinie gegeben, dann würde sich aus den am Donnerstag beim Mordprozess gegen  Ali Ü. im Wiener Landesgericht herausgearbeiteten Umständen folgendes einleuchtende Szenario ergeben:

Wachsoldaten wie der 22-Jährige absolvieren genau zwei Mal Schießübungen, wobei er ein Mal krank war. Der Umgang mit der Waffe ist also mehr oder weniger Glücksspiel. Im faden Wachdienst ist das „Klick-Mach-Spiel“ sehr beliebt, man drückt den Sicherungsknopf hinein und wieder hinaus (was verboten ist). In der Unterkunft wird die Waffe zum Zeitvertreib gern ge- und entladen (verboten). Das StG 77 fällt tatsächlich manchmal herunter, was man nicht meldet (verboten), um es nicht ersetzen zu müssen, falls innen etwas kaputt geht.

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Nur Dekoration

„Die Waffe ist ja eh nur Dekoration, damit wird nicht geschossen“, sagt Ali Ü. Na ja.

Um Zeit zu sparen, legt man das Gewehr nicht jedes Mal ab, wenn man den Wachcontainer betritt (verboten).

Unter den Kameraden war bekannt, dass Ali Ü. gern mit dem Gewehr auf andere zielt (verboten). Er selbst sagt, er habe durch das Zielfernrohr die Damen auf dem Laufband im gegenüber der Kaserne befindlichen Fitnessstudio beobachtet (sicherlich auch verboten). Und es kam vor, dass man schlafende Kameraden aufweckte, indem man sie mit dem Gewehrlauf anstupst (ganz sicher verboten).

So könnte es am 9. Oktober 2017 in der Wiener Albrechtskaserne gewesen sein: Mit dem Gewehr herumgespielt, den Kameraden damit geweckt, um seine letzte Zigarette mit ihm zu teilen („Ich bin kein Kameradenschwein“), den Finger  nicht „lang gemacht“, was den Rekruten nicht einzubläuen ist, sondern am Abzug gekrümmt – so könnte sich der tödliche Schuss gelöst haben.  Eine grob fahrlässige Tötung (bis drei Jahre Haft), was auch zum Sager des Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger passen würde: „Es hat sich einfach deppert zugetragen.“

Staatsanwalt Georg Schmidt-Grimburg hat eine andere Version. Er fordert die Geschworenen auf: „Sie können das Gewehr angreifen, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen.“  Es sei eine „Waffe, die dafür ausgerichtet ist, dass man in den Krieg zieht“. Man müsse den Spannschieber kraftvoll zurückschieben, das passiere nicht unabsichtlich. Der Ankläger  ist überzeugt, dass Ali Ü. den Kameraden aus gekränkter Ehre absichtlich erschossen hat, weil ihn dieser gehänselt haben soll. „Dickerchen“ soll Ismail M. gesagt haben.

Der Angeklagte  will mit Ismail befreundet gewesen sein, man habe sich gegenseitig Kosenamen wie „Schatzi“ gegeben. Und dass ihn andere wegen seiner Rundlichkeit „Jumbo“ riefen, habe ihn nicht gestört, erzählt er. Nach der Tat „war in seinem Gesicht das blanke Entsetzen“, berichtet ein Offizier als Zeuge.

Das Urteil ist für nächste Woche geplant. 

Mord oder Unfall? Ein FÜR und WIDER

Der tödliche Kopfschuss wurde aus nächster Nähe abgegeben, das spricht für vorsätzlichen Mord und gegen die Sturz-Version. Der Offizier vom Tag sagt, die Waffe sei bei Dienstantritt ungeladen übergeben worden.

Ein Mithäftling packte beim Staatsanwalt aus, der Angeklagte habe ihm erzählt, er sei in den Container gegangen und habe abgedrückt. Er sei neben sich gestanden. Der Kamerad habe ihn gehänselt. (Was die Aussage relativiert, ist allerdings die Tatsache, dass der Zeuge die Geschichte bei Medien zu Geld machen wollte).

Der dritte Wachebeamte sah den Angeklagten aufrecht stehen, nachdem der Schuss gefallen war. Hätte sich Ali Ü. nach einem Sturz so rasch aufrappeln können?
Dass die Vorschriften im Wachdienst nicht beachtet werden, dass die Rekruten mit der Waffe herumspielen, war offenbar bekannt. Man muss fast sagen: Ein Wunder, dass nicht schon früher etwas passiert ist. Durchaus einleuchtend also, dass der Schuss unabsichtlich losgegangen sein könnte.

Ein anderer Mithäftling berichtete, dass Ali Ü. nach der Einlieferung ins Gefängnis „bis in die Früh nur geweint“ habe. Er habe berichtet, dass er den Kameraden habe wecken wollen und dabei gestürzt sei: „Er hat nonstop betont, dass es ein Unfall war.“

Ein Oberstabswachtmeister sagt, Ali Ü. habe gleich nach dem Schuss gesagt, die Waffe sei ihm runtergefallen.