Chronik/Wien

Jetzt geht es bei Elsner noch ums Geld

Was das Gefängnis betrifft, ist Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner mit der nunmehr auf Dauer ausgesprochenen Haftuntauglichkeit endgültig aus dem Schneider. Finanziell hingegen noch lange nicht.

Die Justiz muss noch auf die Rechtskraft der Urteile – überwiegend Freisprüche – aus dem neu aufgerollten Bawag-Prozess warten, dann erst können die Verfahrenskosten für die gesamte Causa abgerechnet werden. Der Pauschalkostenbeitrag ist zwar trotz Hunderten Verhandlungstagen auf 5000 Euro pro (verurteiltem) Angeklagten eingeschränkt. Aber die Auslagen für aus dem Ausland angereiste Zeugen und vor allem die Honorare für die Gutachter übersteigen die Millionengrenze.

Bawag-Richter Christian Böhm kommt Mitte März aus der Väterkarenz zurück und muss dann versuchen, Helmut Elsner als Privatangeklagten der Bawag doch noch auf die Anklagebank zu bringen. Bisher war der 77-Jährige mit Hinweis auf seine Krankheit ferngeblieben.

Verurteilt

Zwar kann der zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilten Elsner keine zusätzliche Strafe mehr bekommen, aber die Bank will über diesen Umweg an sein Vermögen heran.

Parallel dazu hat die Bawag ihren einstigen Generaldirektor zivilrechtlich auf zehn Millionen Euro Schadenersatz geklagt und hat in erster Instanz recht bekommen. Elsner wurde vom Handelsgericht verurteilt, hat allerdings beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt. Eine zweite Klage über zehn Millionen Euro hat das Gericht einstweilen auf Eis gelegt.

Die Bawag hat auch die Stiftung geklagt, in der Elsner (als Vorsorge für seine Ehefrau) seine Abfertigung von 5,6 Millionen Euro geparkt hat. Die Bank wirft Elsner vor, sich diese Summe erschlichen zu haben, und will den Betrag zurückhaben. Die zuständige Richterin hat den Prozess unterbrochen, bis der Straffall endgültig abgeschlossen ist.

An sein Vermögen kommt Elsner jedenfalls noch lange nicht heran. Der Gerichtsbeschluss, der Elsner den Zugriff auf die Stiftung verwehrt, ist nach wie vor aufrecht.