Chronik/Wien

Innere Stadt will Lichtwerbung auf den Straßen dimmen

Sie sind bunt, zieren die innerstädtischen Fußgängerzonen und ziehen einen behördlichen Spießrutenlauf nach sich: Werbebotschaften aus Licht, wie sie Unternehmer Peter Thim seit 26 Jahren für namhafte Firmen auf die Straße projiziert. Zur Zeit schlägt sich Thim mit Bewilligungen für diese Werbeform herum – wieder einmal. Bereits im Jahr 2004 wurden seine Kunden im ersten Bezirk wegen fehlender Genehmigungen für die Lichtreklame angezeigt. Obwohl ihm Beamte versichert hatten, dass keine Bewilligungen nötig seien, sagt Thim. Die Anzeigen wurden damals zurückgelegt. Im vergangenen Frühling allerdings bekamen Thims Kunden erneut Post vom Magistrat.

Im April forderte die Magistratsabteilung 46 eine Bewilligung für eine Projektion in der Wipplingerstraße ein, erzählt Thim. Er und der betroffene Kunde organisierten die entsprechende Erlaubnis. Auch als die MA 46 weitere Kunden anschrieb, habe er sich für sie um Genehmigungen bemüht. Im Juni wollte die MA 46 eine Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstücksbesitzer, der Stadt, sehen, erzählt Thim. Ansonsten würden alle Projektoren auf seine Kosten entfernt.

Auf den Fall angesprochen, heißt es aus der MA 46, dass Straßenverkehrsordnung (StVO) und Gebrauchsabgabengesetz mehrfach Reformen durchliefen. Die geltende Rechtslage besage, dass eine Benützung von Straßen "zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs" eine Bewilligung erfordert.

Kommission lehnt ab

Thim hat eine Vermutung, warum sich der Magistrat nach 13 Jahren wieder für seine Projektionen interessiert. "Bezirksvorsteher Figl lehnt unser Medium ab." Anlass für diesen Vorwurf sind sind Äußerungen, die bei der Ortsverhandlung in der Wipplingerstraße fielen. "Mein Chef, Mag. Figl (ÖVP, Anm.) will das nicht mehr" und "es gibt laufend Beschwerden in der Inneren Stadt", soll Laurentius Terzic (SPÖ), stv. Vorsitzender der Bezirksentwicklungs- und Wirtschaftskommission, gesagt haben. Terzic bestätigt das gegenüber dem KURIER. Der Bezirksvorsteher habe ihn schriftlich angewiesen, vor Ort eine negative Stellungnahme abzugeben. "Dieser Auftrag beruht aber auf dem fraktionsübergreifenden Beschluss, dass wir aggressive Lichtwerbung reduzieren wollen, weil sie nicht in die historische Innenstadt passt", ergänzt Terzic. "Da möchte ich den Bezirksvorsteher schon in Schutz nehmen." Die Genehmigung erteile letztlich der Magistrat. Das betont auch ein Sprecher Figls: "Die StVO normiert die Genehmigungspflichten im öffentlichen Straßenraum, diese Regeln vollzieht die MA 46." Verhandler vor Ort seien immer an Beschlüsse des Bezirks gebunden – unabhängig davon, ob es ein Mandat des Bezirkschefs gibt.

Peter Thim hat einen Anwalt eingeschaltet. Ein Nutzungsvertrag sei nicht nötig, ist dieser überzeugt. Denn die Stadt habe die Nutzung ihres Grundes jahrelang in "bewusster Kenntnis geduldet" und ihr damit implizit zugestimmt. Er geht davon aus, dass die noch ausständigen Bewilligungen für Thims Kunden letztlich erteilt werden.