In Schubhaft gestorben: Ungar konnte nicht um Hilfe rufen
Der in der Nacht auf Mittwoch in Schubhaft im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände in Wien gestorbene Ungar soll am Vortag explizit über Schmerzen geklagt haben und immobil gewesen sein. Ein Rechtsberater der Diakonie hatte den Mann in seiner Einzelzelle besucht. Ihm war es nicht möglich, mit dem Mann abschließend ein Rechtsmittel gegen dessen bevorstehende Abschiebung zu erörtern.
Konnte Notfalltaste nicht erreichen
Laut Diakonie machte der Mann - entgegen der Darstellung der Polizei, derzufolge ein Amtsarzt dem Mann Hafttauglichkeit bescheinigt hatte - keinen haftfähigen Eindruck. Der 58-Jährige - er soll eine offene Wunde am Bein gehabt haben - habe die Pritsche in seiner Zelle nicht mehr verlassen können. Er habe nicht selbstständig aufstehen und damit die Notfalltaste und die Sprechverbindung mit der Polizei nicht erreichen können. Der Mann sei auch im eigenen Urin gelegen, hieß es seitens der Diakonie am Freitag gegenüber.
Todesursache noch unklar
Der Rechtsberater vereinbarte mit dem Ungar für Mittwoch einen weiteren Gesprächstermin. Als der Diakonie-Mitarbeiter im PAZ erschien, wurde ihm erklärt, der Mann sei in der Früh gestorben. Die Todesursache wird die gerichtlich angeordnete Obduktion klären, die nach jüngsten Informationen am Montag stattfinden wird.
Solange nicht feststeht, woran der Mann gestorben ist, sieht die Volksanwaltschaft primär die Staatsanwaltschaft am Zug. Man sei vom Todesfall verständigt worden, die Prüfung der Umstände obliege jetzt der Anklagebehörde, hieß es aus der Volksanwaltschaft auf APA-Anfrage. Grundsätzlich sei es aber nicht ausgeschlossen, dass es zu einer nachprüfenden Kontrolle der Volksanwaltschaft auf allfällige Versäumnisse kommt.