Handy-Video: Imam soll Kind geschlagen haben
Von Bernhard Ichner
Ein dem KURIER zugespieltes Handy-Video aus der As-Sunnah-Moschee der kürzlich vom Kultusamt aufgelösten Arabischen Kultusgemeinde (AKG) sorgt für Aufregung: Darauf ist ein Imam beim Koran-Unterricht mit Kindern zu sehen. Und es sieht ganz danach aus, als ob der auch schon zuvor umstrittene Geistliche über seinen Pult greift und einen kleinen Buben schlägt. Dazu sind auf Arabisch die Worte "Sei aufmerksam!" zu hören. Ein weiteres Foto zeigt, wie sich der betreffende Schüler verdutzt an den Kopf fasst. Für den Prediger gilt die Unschuldsvermutung.
Die Mariahilfer FPÖ hatte den in der Garbergasse situierten Moscheeverein bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil der Imam laut Gemeinderat Leo Kohlbauer radikale Inhalte gepredigt haben soll. Dies wurde vom Vorstand der AKG, Zikry Gabal zwar bestritten. Dieser stand bis zuletzt hinter dem Imam. Nachdem er das Handy-Video gesehen hat, zeigt sich Gabal aber schockiert. "Ich bin über alle Maßen sauer. Das ist nicht zu tolerieren. Ein Moslem schlägt seine Kinder nicht - nicht zu Hause und nicht in der Moschee. Solche Praktiken kenne ich aus dem Koranunterricht nicht."
Seine Rückendeckung habe der Imam nun nicht mehr, betont Gabal. Welche Konsequenzen das für den Geistlichen hat, stand am Donnerstagvormittag zwar noch nicht fest. Gabal stellt aber klar: "Einen Imam kann man wechseln."
Als Problem-Moschee bekannt
Auf die Mariahilfer Moschee ist der AKG-Vorsitzende ohnehin nicht gut zu sprechen. Zum einen weil im Bescheid des Kultusamtes nur gegen diese eine inhaltliche Vorwürfe geäußert worden seien, worunter auch die anderen fünf gesperrten Moscheevereine leiden würden. Und zum anderen weil der Vereinsvorstand die Moschee ohne Genehmigung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) weiter offen hält und auch "ohne meine Erlaubnis" dort Koranunterricht abhalte, sagt Gabal.
Zurzeit wartet die AKG ja auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, nachdem man die von der Bundesregierung verhängte Sperre der Moscheen "ohne aufschiebende Wirkung" beeinsprucht hatte. Mit dem Spruch der damit befassten Richterin rechnete man bis Freitag. Dass das Handy-Video darauf keinen Einfluss hat, darf bezweifelt werden.
Seitens der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) war bis Redaktionsschluss niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.