Gutachterstreit im Fall Aliyev: "Vorsätzliches Falschgutachten"
Von Ricardo Peyerl
Im Kriminalfall Aliyev ist ein Gutachterstreit rund um die Todesursache des vor genau zwei Jahren tot in seiner Zelle aufgefundenen kasachischen Ex-Botschafters entbrannt. Während die Justiz von einem Suizid durch Erhängen ausgeht, hatte der deutsche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann in einem von Rakhat Aliyevs Anwälten Manfred und Klaus Ainedter in Auftrag gegebenen Gutachten Tötung durch fremde Hand diagnostiziert. Brinkmann leitete das aus Stauungsblutungen ab.
Die Staatsanwaltschaft Wien gab daraufhin beim Gerichtsmediziner Roland Hausmann in St.Gallen ein Ergänzungsgutachten in Auftrag. Dieses widersprach den Thesen von Brinkmann, bestätigte die ursprüngliche Suizid-Annahme und erklärte die Stauungen mit Totenflecken. Der damit konfrontierte Brinkmann konterte scharf: Die Ausführungen des Schweizer Kollegen vor allem zu den angeblichen Totenflecken seien ein "durch nichts zu übertreffender rechtsmedizinischer Unsinn". Brinkmann spricht Hausmann die rechtsmedizinische Kompetenz ab und wagt sogar die Behauptung, dieser habe ein vorsätzliches Falschgutachten abgeliefert.
Zitat aus der Stellungnahme von Prof. Brinkmann: "Mit dieser Taschenspielerei schadet Herr Prof. Hausmann nachhaltig dem Ansehen des Faches ,gerichtliche Medizin’." Die Anwälte Ainedter fordern die Einholung eines Übergutachtens, wie das bei divergierenden Ansichten von Sachverständigen üblich sei.