Gnadenfrist für Kebab-Stand
Von Bernhard Ichner
Die Situation wirkt kurios: Seit Jahren liefert sich der Magistrat mit einem Unternehmer einen Rechtsstreit, weil dessen Kebab-Stand an der Ecke Alser Straße/Skodagasse laut Behörde das Stadtbild stört. Zudem fehlt ihm die Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz. Vor Kurzem gab der Verwaltungsgerichtshof der Stadt Wien recht, worauf am Mittwoch der Abriss des Stands erfolgen sollte (der KURIER berichtete). Doch in buchstäblich letzter Minute schob der Verfassungsgerichtshof die Entfernung auf.
Die Verfassungsrichter meinen nämlich, dass keine zwingenden öffentlichen Interessen gegen den Stand sprechen. Und, dass "mit seiner Entfernung ein für den Betreiber unverhältnismäßiger Nachteil verbunden" sei.
Für Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (VP) "eine unsensible Entscheidung". Sie verstehe nicht, "warum derjenige geschützt wird, der sich nicht an Genehmigungen hält".
Bis das Höchstgericht zu einer endgültigen Entscheidung kommt, seien dem Unternehmer aber die Hände gebunden. "Falls er in der Zwischenzeit Kebab verkauft, werden wir Anzeige erstatten", stellt Alexander Hengl vom Marktamt klar.