Gericht: Firtasch wird nicht an Spanien ausgeliefert
Im Auslieferungskrimi um den ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch erleidet die spanische Justiz eine peinliche Niederlage. Das Landesgericht Wien hat mit Beschluss (311 HR 288/16k) am Dienstag entschieden, den ukrainischen Industrie-Tycoon nicht an die spanische Justiz auszuliefern, mit der Begründung: Das Amtsgericht in Barcelona konnte den gegen Firtasch ausgestellten Europäischen Haftbefehl wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht begründen.
Die spanische Justiz konnte die Vorgeschichte, die ein Europäischer Haftbefehl als Basis verlangt, nicht abliefern. Laut Aktenlage sind die Spanier konkrete Angaben über einen etwaigen Tatort ebenso wie einen allfälligen Tatzeitraum schuldig geblieben.
"Politisch motiviert"
Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, die Verteidiger von Firtasch, bestätigen auf Anfrage des KURIER die geplatzte Auslieferung.
"Die spanische Justiz hat auf Wunsch der USA versucht, eine politisch motivierte Auslieferung unseres Mandanten über das Strafrecht durchzusetzen", sagt Anwalt Böhmdorfer zum KURIER. "Der Europäische Haftbefehl der Spanier wurde mangels konkreter Angaben vom Landesgericht Wien abgelehnt. Die Spanier konnten nicht einmal die Minimalanforderungen, die ein EU-Haftbefehl erfordert, erfüllen."
Anfang Dezember 2016 haben die Spanier dem Landesgericht Wien einen EU-Haftbefehl gegen Firtasch übermittelt. Der Vorwurf: Firtasch soll Mitglied der "Russen-Mafia" um Semion Mogilevich sein und die "zweite Ebene gebildet haben". Diese kriminelle Vereinigung war demnach in Spanien aktiv, wo mehrere andere Mitglieder wohnen. Sie sollen zwischen 2009 und 2015 mehrere spanische Grundstücke zwecks Wäsche illegal erlangter Gelder ver- und gekauft haben.
USA beim OGH
Die "kriminellen Aktivitäten" sollen laut den Spaniern auch "Bestechung öffentlicher Beamter, Bedrohungen, Erpressungen und Betrugshandlungen umfassen". Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Auffällig war dabei, dass exakt dieselben Vorwürfe von der US-Justiz gegen den Ukrainer ins Feld geführt werden. Auch die USA verlangen von Österreich die Auslieferung Firtaschs. Das Oberlandesgericht Wien hat die Auslieferung in die USA für zulässig erklärt. Jetzt liegt der Fall aber beim Obersten Gerichtshof (OGH).
Das Landesgericht Wien hat hingegen die spanischen Kollegen im April und im Juni 2017 aufgefordert, konkreten Fakten zur Verdachtslage zu liefern. Diese Schreiben wurden von den Spaniern jedoch nicht einmal beantwortet. Auch die Einschaltung der Koordinationsstelle Eurojust für justizielle Zusammenarbeit in der EU brachte kein Ergebnis.
Schlussendlich kam der Wiener Richter Michael Spinn zum Schluss, dass die den Spaniern gesetzten Nachfristen schon lange abgelaufen sind und der Firtasch vorgeworfenen Sachverhalt "nicht ausreichend konkret erscheint". Die Übergabe des Ukrainers war deshalb abzulehnen.