Frau starb bei Unfall mit Polizeiauto: Schuldspruch für Beamten
Dass niemand so eine Tragödie wollte, darüber sind sich Mittwochvormittag alle Anwesenden in dem kleinen Verhandlungssaal des Bezirksgerichtes Wien-Favoriten einig. Doch es ist geschehen. Die 35-jährige Viktoria Z. starb.
Die Fußgängerin wurde am 29. August 2019 zwischen einem Polizeiauto und einem Stromkasten beim Verteilerkreis eingeklemmt. Kurz vor 11 Uhr sprach die Richterin nach drei Verhandlungstagen das Urteil: Jener 21-jährige Beamte, der den Streifenwagen gelenkt hatte, wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.
Die Verurteilung hatte Anwalt Alfred Boran bereits wenige Minuten zuvor vorausgesagt. "Ich bin der einzige, der Ihnen glaubt", sagt er zu seinem Mandanten.
Doch das verkehrstechnische Gutachten des Sachverständigen lässt wenig Raum für Interpretationen. Demnach hat der Polizist gleich mehrere Sorgfaltsverstöße begangen - und die haben schlussendlich zu dem tödlichen Unfall geführt.
So ist der Unfall passiert
Das Polizeiauto war gerade auf dem Weg zu einem Raufhandel. Im Auto befanden sich zwei Polizisten und ein Aspirant. Der Weg zur Einsatzadresse führte sie über den Verteilerkreis - an einem Wochentag gegen 16 Uhr. Der Verkehr war entsprechend stark.
Und dann dürften einige fatale Fehler passiert sein: Der junge Lenker konnte nur zwei der drei Fahrstreifen am Verteilerkreis überblicken, fuhr aber dennoch ein. Er hatte Rot, dürfte aber nicht an der Haltelinie angehalten haben - auch wenn er das Gegenteil beteuerte.
Als das Polizeiauto mit einem Jaguar zusammenprallte, der auf der dritten Fahrspur unterwegs war, waren die Beamten mit 56 km/h unterwegs. Ob das Folgetonhorn aktiviert war, konnte letztlich nicht geklärt werden.
"Sie sind völlig grundlos so schnell gefahren", wirft Anwalt Fritz Wennig dem Beamten vor - er vertritt die Eltern des Opfers. "Die Eltern können das Geschehene nicht verstehen und verarbeiten." Die Anwältin des Jaguar-Fahrers wird noch deutlicher: "Wir haben hier einen jungen Polizisten, der sich offensichtlich überschätzt hat. Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen, hätte er sich an die Vorschriften gehalten."
Anwalt Boran gibt zu bedenken: "Er denkt jeden Tag an das Opfer. Auch wenn das den Eltern nichts bringt. Die größte Strafe hat er schon bekommen." Sein Mandant liebe seinen Job. "Wir brauchen solche Leute wie Sie!", richtet er ihm aus.
Seinen Job kann der Polizist behalten. Die Richterin ist sicher, dass fünf Monate bedingt bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft ausreichend ist: "Sie werden beim nächsten Einsatz daran denken."