Ex-Tankstellen-Arzt behält letztes Wort: Öllinger verliert Streit
Von Bernhard Ichner
Der Medienrechtsstreit zwischen Ex-Tankstellen-Arzt Dieter Zakel und dem ehemaligen grünen Nationalrat Karl Öllinger ist um ein bemerkenswertes Kapitel reicher. Nachdem das Oberlandesgericht Wien dem Politiker recht gegeben hatte, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Entscheidung nun als rechtswidrig auf.
Begonnen hat die Causa, wie bereits mehrfach berichtet, mit einem Facebook-Posting. Darin fragte Zakel, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, weil er auf einer Wiener Tankstelle eine Drive-in-Ordination eröffnet hatte: „Der Öllinger hat Krebs?“ – und veröffentlichte dazu einen „Fantastisch“-Smiley. Der damals tatsächlich erkrankte Öllinger fühlte sich verletzt und meldete die Causa der Ärztekammer, die disziplinäre Konsequenzen für Zakel in Aussicht stellte. Darüber berichtete der Grün-Mandatar wiederum auf seiner Facebook-Seite. Worauf mehrere Poster ihre Meinung über Zakel kundtaten.
Vergleich mit Mengele
Unter anderem wurde dieser als „Monster“ bezeichnet, auch eine „sehr kranke Persönlichkeitsstruktur“ wurde ihm unterstellt. Ein anderer User verglich ihn mit KZ-Arzt Josef Mengele. Und wieder ein anderer vermutete eine mögliche „Abhängigkeit von Rauschmitteln“. Zakel forderte daraufhin die Löschung besagter Postings und zeigte Öllinger an. Und das Landesgericht Wien gab ihm recht. Öllinger hätte die Postings schon vor der Aufforderung löschen müssen, lautete die Begründung.
Dagegen ging Öllinger in Berufung. Dieser wurde vom Oberlandesgericht Folge gegeben. „Ein Richtersenat aus drei Frauen – statistisch gesehen vermutlich links, feministisch und grün, auch wenn ich das nicht beweisen kann“ habe das „Urteil aufgehoben und ins Gegenteil verkehrt“, sagt Zakel rückblickend. In Anbetracht von Zakels eigenem Posting-Verhalten sei der Vorwurf, er sei ein Monster und habe eine sehr kranke Persönlichkeitsstruktur als zulässige Kritik zu werten, befanden die Richterinnen. Der Vergleich mit Mengele oder die Unterstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses sei zwar nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, beides habe Öllinger aber rechtzeitig gelöscht, erklärte dessen Anwältin Maria Windhager.
Zakel gab aber nicht auf und erhielt nun vom OGH recht. Möglicherweise könne er die Verfahrenskosten nun einklagen, sagt er. Für Öllinger bleibt die Entscheidung ohne praktische Auswirkung. Er findet sie „absurd“.