Doppelmord in Favoriten: U-Haft über 28-Jährigen verhängt
Ein Richter hat am Freitag im Wiener Landesgericht die Untersuchungshaft über einen 28-jährigen somalischen Staatsbürger verhängt, der am Montag in Favoriten seine Ex- und eine weitere Frau umgebracht haben soll. Das bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, der APA.
Der 28-Jährige hatte bei der Polizei zugegeben, sowohl seine Ex-Frau im Streit um SMS-Nachrichten als auch eine später hinzukommende Bekannte erstochen zu haben.
Die Bluttat war am Montag in einer Wohnung am Belgradplatz verübt worden. Der Verdächtige sagte aus, dass es am Vormittag in der Wohnung seiner 37-jährigen Ex-Frau zu einer Diskussion rund um SMS-Nachrichten gekommen sei. Dann ging er seiner Aussage zufolge in die Küche und holte ein Nudelholz, mit dem er auf das Opfer einschlug. Zusätzlich versetzte er ihr Stiche mit einem Messer.
Ob der 28-Jährige aus Eifersucht gehandelt hat, konnte die Polizei nicht bestätigen, da er dies bei seiner Einvernahme „so nicht gesagt hat“, wie Polizeisprecher Mohamed Ibrahim sagte.
Verhängung von U-Haft obligatorisch
Danach wartete er in der Wohnung auf das weitere Opfer, eine 35-jährige Freundin seiner Ex-Frau. „Er wusste, dass die Frau oft zu Mittag zum Essen oder zu Besuch kam“, sagte Ibrahim. Seit der Trennung hatte der Somalier demnach „kein gutes Verhältnis“ zu der 35-Jährigen. Bis zum Eintreffen der Frau trank der Verdächtige seiner Aussage zufolge Alkohol. Dann stach er auch auf dieses Opfer ein.
Per SMS kontaktierte der Verdächtige infolge einen 36-jährigen Mann, um sich mit ihm vor der Wohnung zu treffen. Ob es sich dabei um den Verfasser der Kurznachrichten an seine Ex-Frau handelte, wollte die Polizei aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht sagen. Der Somalier wollte auch diese Person töten, aufgrund der starken Alkoholisierung gelang ihm dies aber nicht. Das Opfer flüchtete unversehrt und verständigte die Polizei.
Der 28-Jährige hatte die Tat beim Eintreffen der Exekutive gleich eingeräumt, die Beamten fanden die Opfer in der Wohnung. Der Beschuldigte konnte aber erst am Nachmittag des darauffolgenden Tages einvernommen werden. Die Verhängung der Untersuchungshaft ist bei Verdacht auf Mord obligatorisch.
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