Chronik/Wien

Diskussion um Datenschutz nach Tuberkulosefällen

An Wiener Schulen kam es vor kurzem zu drei Tuberkuloseerkrankungen (mehr zur Krankheit hier). Alle Schüler, Eltern und Lehrer wurden daraufhin informiert, berichtet der Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15). Die genauen Schulstandorte wurden allerdings nicht bekannt gegeben – aus Datenschutzgründen, wie es ursprünglich hieß.

Genau das wird von Datenschutzexperten kritisiert. "Auch das Datenschutzgesetzt erlaubt es, dass wichtige Infos der Behörden an die Bürger weitergegeben werden. Eine Frechheit, dass man hier ein Grundrecht verwendet, um Behördentätigkeit zu verschleiern", sagte Hans Zeger, Mitglied des Datenschutzrates im ORF.

Die MA15 verweist nun auf die "Verschwiegenheitspflicht" im Tuberkulosegesetz. "Das Gesetz schützt jene Menschen, die jetzt im Rahmen einer Umgebungsuntersuchung auf Tuberkulose überprüft werden müssen", sagt Felix Andreaus von der Stabsstelle Recht der MA15 zum KURIER. Tuberkulose sei eine "nicht leicht übertragbare Krankheit", sagt Andreaus: "Es besteht keine große Gefahr für die Allgemeinheit, daher wiegt das Persönlichkeitsrecht stärker."