Die Asfinag muss beim Lobautunnel nachbessern
Von Bernhard Ichner
Gegner des Lobau-Tunnels jubeln: Nach ihrem Einspruch gegen die erstinstanzliche Bewilligung des S1-Abschnitts von Schwechat bis Süßenbrunn (samt der 8,8 Kilometer langen Röhre unter Donau und Nationalpark), verbuchen die Beschwerdeführer – darunter Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen sowie die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf – einen Teilerfolg.
Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits die dem Projekt zugrunde liegende Lärmverordnung für rechtswidrig erklärt hatte, bestellte es nun einen neuen – unabhängigen – Gutachter für Hydrogeologie. Und der zerpflückte die Grundwasser-Modellberechnungen der Asfinag, auf denen die erstinstanzliche Bewilligung des Verkehrsministeriums basiert, gehörig.
Aufgrund seiner Begutachtung wurde ein umfangreicher Verbesserungsauftrag erteilt. Bis 15. April hat die Asfinag nun Zeit, die Mängel zu beheben.
Genehmigungen fehlen
Damit stehe das Projekt auf Messers Schneide, meint Wolfgang Rehm, der GLOBAL2000 vertritt.
Dass der Lobautunnel nun tatsächlich verhindert wird, glauben die Umweltschützer aber nicht. „Entweder wird die Asfinag eine längere Frist beantragen. Oder man verfährt nach dem üblichen Muster und liefert irgendwas ab, das das Gericht überprüfen muss und erreicht so eine Verschiebung der Entscheidung“, meint Rehm.
Walcher rechnet noch heuer mit einer Entscheidung in zweiter Instanz und glaubt an einen Baubeginn 2018 sowie an eine Fertigstellung des Gesamtprojekts 2025. Ein Verbesserungsauftrag sei ein „normales Prozedere“, sagt er. Dazu Rehm: „Ja, bei der Asfinag.“