Chronik/Wien

Daumenschrauben für Bau-Spekulanten

Innerhalb weniger Tage wurde Neustift am Walde um drei Häuser ärmer. Beim Abbruch des Hauses Neustift am Walde 86 wurde das Nebenhaus Nummer 88 so schwer beschädigt, dass es gleich mit abgetragen wurde. Wenige Tage später wurde dann der Traditionsheurige Kainz (Hausnummer 82) abgerissen. Er war im Frühjahr abgebrannt. Alle drei Häuser standen in einer Schutzzone. Stattdessen sind dort neue Luxuswohnungen geplant.

Die Stadt zieht nun die Reißleine. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SP) präsentierte mit Christoph Chorherr, Planungssprecher der Grünen, am Dienstag eine neue Bauordnung. Kernstück: der Kampf gegen Bauspekulanten. Ihnen soll es schwer gemacht werden, Gebäude in Schutzzonen verfallen zu lassen und abzureißen.

Pflichten

Künftig müssen Hauseigentümer ihre Gebäude regelmäßig von einem Ziviltechniker überprüfen lassen. Dabei werden sowohl Tragwerke als auch Geländer oder Fassaden geprüft. Die Ergebnisse sind in einem eigenen Bauwerksbuch festzuhalten.

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Zweitens muss für jede Baustelle ein baurechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Er haftet persönlich für die Einhaltung der Bauordnung. Ein Fall wie in Neustift, wo ein Baggerfahrer „unabsichtlich“ eine tragende Mauer beschädigte – und damit den Abriss des Nachbarhauses verursachte – hat schwere Konsequenzen.

„Wir haben die Strafen deutlich bereits erhöht, bis hin zu Freiheitsstrafen“, sagte Ludwig. Zusätzlich droht schwarzen Schafen auch der Verlust der Gewerbeberechtigung.

Ein Abbruch wird generell schwer. Der Besitzer muss nachweisen, dass es sich wirtschaftlich nicht rechnen würde, ein Haus zu renovieren. In einer Schutzzone ist ein Abriss damit de facto nicht möglich. „Der Spekulation wird ein Riegel vorgeschoben“, sagte Ludwig.

Widmungen

Mit der befristeten Baulandwidmung wird auch der Grundstücksspekulation der Kampf angesagt. Angedacht ist eine Beschränkung auf fünf bis zehn Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit nicht baut, verliert die Widmung.

Im Gegenzug will man die Baukosten für neue Bauten senken. Künftig muss bei Neubauten nur noch ein Parkplatz pro 100 Wohnfläche garantiert werden. Bei einem Haus mit 7000 Nutzfläche und 70--Wohnungen müssen also nur 70 statt 100 Parkplätze gebaut werden. Der Bauträger spare so 300.000 bis 500.000 Euro, rechnete Ludwig vor. Auch die Errichtung von Kaminen in Neubauten ist nicht mehr verpflichtend.

Für neue Bürogebäude gilt hingegen künftig eine Solarverpflichtung. Die Fotovoltaikanlagen müssen rund 1000 Kilowattstunden pro 100 Geschoßfläche erzeugen. Das entspreche dem Jahresverbrauch eines sparsamen Haushalts, erklärte Chorherr.

Balkone

Für Frischlufthungrige gibt es gute Neuigkeiten. Die Richtlinien für Balkone werden gelockert. Sie dürfen künftig auch über öffentlichen Flächen wie Gehsteige hängen. Auf der Hälfte der Fassade dürften nun Balkone installiert werden. Allerdings hat die Sache einen Haken: Das Stadtbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gerade bei Gründerzeithäuser mit prächtigen Fassaden dürfte das nicht einfach werden. Daher sollen in der Innenstadt vor allem Innenhöfe für den Balkonbau genutzt werden.