Boulevardblatt Österreich klagt auf Kreditschädigung
Von Bernhard Ichner
"Die genannten Medien erkennen den Ehrenkodex des Presserates nicht an und wurden in der vergangenen Zeit oftmals wegen Verstößen gegen den Ehrenkodex verurteilt", schrieb die progressive SPÖ-Sektion "Sektion 8" aus dem Alsergrund 2016 an den Verbund. Damit wollte man den Konzern dazu bringen, nicht mehr in den betreffenden Medien zu inserieren. Dem unter anderem gemeinten Boulevardblatt Österreich, das sich erst seit März 2017 besagtem Kodex verpflichtet fühlt, stieß dies sauer auf – darum klagte man auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Die Mediengruppe ortet in der Initiative den Aufruf zum Anzeigenboykott. Am Handelsgericht Wien wurde gestern, Mittwoch, verhandelt.
Österreich unterstellt der Sektion 8 unter anderem, in "Massenmails" an potenzielle Inserenten behauptet zu haben, das Medium wäre "aktuell" – und damit meint Österreich 2016 – oftmals verurteilt worden. Und zwar wegen Hetze gegen Minderheiten und Verletzungen der Privatsphäre. Dabei habe es im betreffenden Jahr bloß ein Urteil gegeben.
Ob für die Mediengruppe negative Auswirkungen spürbar waren, konnte Geschäftsführer Wolfgang Zekert nicht beantworten. Man beschäftige zwecks Feststellung und Bezifferung des etwaigen Schadens zurzeit Wirtschaftsprüfer, erklärte er.
Gericht prüft
Seitens der Sektion 8 wurde klargestellt, dass man mit "in der vergangenen Zeit" nicht nur 2016, sondern den Zeitraum seit 2011 gemeint habe. Und dass man nicht auf den finanziellen Schaden der betreffenden Medien abgezielt habe, sondern auf die Diffamierung von Minderheiten und die damit einhergehende Spaltung der Gesellschaft hinweisen wollte. Hielten sich Redaktionen mehr an Medienethik, damit Unternehmen inserieren, sei dies "von gesellschaftlichem Vorteil", meint die stellvertretende Vorsitzende.
Von Massenmails könne zudem keine Rede sein, verteidigt sie die Kampagne. Es habe mit einzelnen Unternehmen individuelle Korrespondenzen gegeben.
Das Gericht prüft nun, ob das Mail der Sektion 8 tatsächlich derartigen Druck auf den potenziellen Inserenten ausübte, dass dieser von Anzeigen absahen. Die Entscheidung soll noch im Sommer erfolgen. Verteidiger Michael Pilz ist jedenfalls optimistisch.