Chronik/Wien

Abtreibungsärztin sucht Nachfolger

In der Ordination von Mihaela R. ist es ruhig geworden. Hin und wieder läutet noch ein Patient an. Dann öffnet ein Mitarbeiter, der sich um die Buchhaltung kümmert und das Liegengebliebene aufarbeitet. Dass die Praxis in der Gutenberggasse in Wien-Neubau geschlossen ist, hat sich noch nicht bei allen herumgesprochen. Die Ärztin selbst liegt seit Wochen im Krankenhaus – sie stürzte schwer und musste mehrmals operiert werden.

Jetzt plagen sie andere Sorgen: Nämlich die Suche nach einem Arzt, der ihre Privatpraxis übernimmt. Doch das ist nicht einfach. „Theoretisch ist die Ordination noch gesperrt. Wie soll ich da einen Nachfolger finden?“, fragt sich die Medizinerin mit Berufsverbot, die als „Abtreibungsärztin“ durch die Medien geisterte.

Wie berichtet, bestätigte die Ärztekammer das Berufsverbot gegen die Medizinerin. Das Magistrat schloss schon im vergangenen Sommer die Praxis. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entlasteten die Ärztin allerdings. Doch der Ruf ist ruiniert. Die Gesundheit ebenso. Und die finanzielle Situation ist angespannt.

„Frau Dr. R. hat immer lege artis gearbeitet. Das wurde bestätigt“, sagt ihr rechtlicher Berater Fritz Knöbl. Doch immer wieder seien neue Auflagen durch den Magistrat gekommen. „Die bestüberprüfte Praxis Österreichs“, nennt Knöbl die Ordination. „Vielleicht, weil sie die Abtreibungen preisgünstiger angeboten hat, als das in öffentlichen Einrichtungen der Fall ist.“

Ein solcher Eingriff, den die Ärztin nicht selbst durchgeführt hat, brachte die Praxis ins Kreuzfeuer der Kritik. Eine Frau erlitt eine Gebärmutter-Perforation und musste ins Krankenhaus. Ein Behandlungsrisiko, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Für Mihaela R. dennoch der berufliche Todesstoß. Für Knöbl drängt sich eine Frage auf: „Wer schützt die Ärzte vor der Ärztekammer?“

R. will jetzt einen Nachfolger finden. „Eine Sperre verhindert den Verkauf einer Ordination nicht“, heißt es aus der MA 40. „Aber wenn die Ausstattung veraltet ist oder hygienische Mängel bestehen, muss das vorher behoben sein, bevor ein neuer Mediziner wieder öffnen kann.“