Chronik/Wien

Autofahrer: Der Parkschein trügt nicht

Die Parkplatzsuche in Wien kann nervenaufreibend sein. Gebührenpflichtige Parkplätze sind da keine Ausnahme. Ein Richter bezeichnete die Praktiken in einem Urteil sogar als "Schikane".

Hintergrund war eine Besitzstörungsklage der Firma Apcoa gegen einen Wiener. Der wollte sich auf einen Dauerparkplatz stellen. Und sich dafür auch ein Wochenticket ziehen. Kosten: 18 Euro. Ein Schnäppchen. Der Haken: Die Parkschein-Automaten nahmen weder Geldscheine noch Bankomatkarte. "Also musste mein Mandant zum Mexikoplatz gehen und Geld wechseln", schildert Rechtsanwalt Nikolaus Schirnhofer. Der Autofahrer kam 30 Minuten später wieder retour, löste einen Parkschein und legte ihn gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Wenige Wochen später flatterte ihm dennoch eine Besitzstörungsklage ins Haus. Auch die Vorlage des Parkscheines brachte keine Einigung – der Fall ging bis zum Landesgericht für Zivilrechtssachen.

Das entschied: "Die Verzögerung beim Vertragsabschluss lag nicht nur in der Sphäre des Beklagten, sondern auch in jener der Klägerin, deren Kassenautomaten weder Bankomatkarten noch Geldscheine akzeptieren. Jeder andere Vermieter würde schon aus eigenem Interesse am Zustandekommen des Vertrages einem Kunden die Zeit zum Geldwechseln einräumen." Und weiter: "Vielmehr zielte die Klage lediglich darauf ab, den Beklagten zu schädigen. Dies ist als Schikane rechtsmissbräuchlich."

Post vom Apcoa-Anwalt

Auch in einem anderen Fall bekämpfte ein Autofahrer die Klage gegen Apcoa – und gewann ebenfalls. Manfred Nigl, Bürgermeister von Retzbach (NÖ), parkte seinen Wagen auf einem Apcoa-Parkplatz in Heiligenstadt. "Ich bin zum Ticket-Automaten gegangen. Aber in dem Moment muss ein Mitarbeiter mein Auto fotografiert haben. Klarerweise noch ohne Parkschein", erzählt er. Nach drei Wochen bekam er ebenfalls Post vom Apcoa-Anwalt. "Ich sollte 170 € zahlen", sagt Nigl. Doch er wehrte sich. "Ich habe zurückgeschrieben, dass es sich um einen Irrtum handeln muss und habe einen Scan des Tickets mitgeschickt." Doch die Sache landete ebenfalls bei Gericht.

Der Parkwächter legte seine Fotos vor und erklärte, immer fünf Minuten beim betroffenen Wagen zu warten und auch zum Automaten zu gehen. Sein Pech: Das Foto wurde exakt zu der Zeit gemacht, als Nigl sein Parkticket löste. Nigl gewann das Verfahren.