90 km/h zu schnell: Auto dürfte beschlagnahmt werden
Von Birgit Seiser
Im Zuge einer Schwerpunktaktion der Landesverkehrsabteilung Wien am Samstag konnte ein Auto mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen werden.
Der Lenker konnte dabei mit 161 km/h statt den erlaubten 70 km/h gemessen werden.
Die Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung erfolgte mittels mobilem Radarmessfahrzeug. Dem Lenker drohen ein Führerscheinentzugsverfahren und eine allfällige Beschlagnahme des Autos.