Chronik/Wien

1800 Euro Strafe für Polizistin nach Diebstahl

Eine Wimperntusche, eine Tube Zahnpasta und einen Dosier-Löffel für Kaffee: All dies erhielt man in einem Kaufhaus Anfang dieses Jahres um 22,77 Euro. Einer Polizistin hingegen kostete ein entsprechender Einkaufsbummel weit mehr: Sie soll versucht haben, die Waren in ihren Taschen aus dem Geschäft zu schmuggeln. Die Disziplinarkommission des Innenministeriums befand sie nun für schuldig: Aus 22,77 wurden 1800 Euro Disziplinarstrafe.

Ein Kaufhausdetektiv – dem die Polizistin darüber hinaus persönlich bekannt ist – hatte die Tat beobachtet. Als die Frau das Geschäft verlassen wollte, hielt er sie an. Bei der Einvernahme zeigte sich die Beschuldigte grundsätzlich geständig – auch wenn sie nicht stehlen habe wollen.

Stress nach Scheidung

Sie sei emotional aufgewühlt gewesen: Während des Einkaufs habe sie einen Anruf erhalten, dass die Mutter einer Freundin im Sterben liege. Zudem sei ihr fünfjähriger Sohn, der sie beim Einkaufen begleitet hatte, im Geschäft plötzlich verschwunden. Nicht zuletzt habe sie eine Scheidung hinter sich: Zeitweise leide sie daher an Depressionen, derentwegen sie das Medikament Psychopax einnehme.

Die Wimperntusche etwa habe sie kaufen wollen, da sie nach ihrer Scheidung wieder auf sich achten wollte. Aufgrund der psychischen Belastung in Kombination mit dem kurz vor dem Einkauf eingenommenen Medikament habe sie jedoch schlicht auf die Bezahlung besagter drei Waren vergessen.

Auf den Videoaufzeichnungen des Geschäfts zeigt die Frau allerdings kein sichtlich beunruhigtes oder gar panisches Verhalten. Auch ein Gespräch mit einem Handy ist nicht zu erkennen – wenngleich zumindest ein kurzes Telefonat nicht ganz ausgeschlossen werden kann.

Unter anderem sieht man auf den Aufzeichnungen, wie die Beschuldigte Wimperntusche und Zahnpasta in eine Plastiktasche schiebt. Auf einer anderen Aufnahme hält sie den Kaffee-Portionierer in einer Hand. Bei der Kassa bezahlt sie freilich bloß eine Packung Pommes Frites.

Die Disziplinarstrafe betrug besagte 1800 Euro. Als mildernd wurden das Teilgeständnis, die Unbescholtenheit sowie die untadelige Dienstversehung gerechnet.