Chronik/Welt

Schweizer Lehrer löschen Klassen-Chats

In der Schweiz kommunizieren Lehrer in der Regel mit ihren Schülern über Whatsapp. So übermitteln sie Informationen über Stundenplanänderungen, übermitteln Dokumente und leiten freiwilligen Lernstoff weiter, auch Hausaufgaben-Hilfestellungen werden so übermittelt.

Damit soll es jetzt vorbei sein. Denn die rund sechs Millionen Schweizer Nutzer von Whatsapp müssen jetzt mindestens 16 Jahre alt sein. Die Aufregung über die verschärften Nutzungsbedingungen für Whatsapp ist groß. Sie legt fest, dass nur Daten von Kindern über 16 Jahren verarbeitet werden dürfen.

Europäische Region

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung will der zu Facebook gehörende Messengerdienst auch im Nicht-EU-Land Schweiz umsetzen. Die neuen Regeln gelten bei Facebook „für die gesamte europäische Region“. Zu dieser zählt Whatsapp auch die Schweiz und den Vatikan.

Viele Schulleiter feilen deshalb an Elternbriefen und bitten um ihre Zustimmung, dass Lehrer weiterhin über Whatsapp mit ihren Schülern kommunizieren dürfen. Viele fühlen sich in die Steinzeit zurückversetzt.

„Whatsapp ist zwar nicht unproblematisch, wie Datenschützer warnen. Aber das Mindestalter heraufzusetzen, ist völlig übertrieben“, beschwerte sich Alain Pichard, ein Gymnasiallehrer bei Biel im Kanton Bern gegenüber dem Tagesanzeiger. Verbote seien bei Jugendlichen generell schlecht. Der digitale Kanal werde von Lehrern so geschätzt, weil man hier schnell und unkompliziert mit den Schülern kommunizieren kann. Und gerade auch mit Kindern, deren Eltern weniger mit der Schule zu tun haben wollen.

Viele Schulen suchen deshalb jetzt nach Alternativen. In Zürich wurden bereits offizielle Schul-E-Mail-Adressen eingerichtet. Ein Jurist des kantonalen Lehrerverbandes „Bildung Bern“ hält auf Anfrage fest, dass als Ersatz für Klassenchats künftig „die gute alte SMS einspringen könnte“. Dass man damit die Jugendlichen heutzutage noch erreichen kann, darf bezweifelt werden.

Nur mit der Einwilligung aller beteiligten Eltern könnte Whatsapp weiter genutzt werden. Wenn nur ein Kind keine Erlaubnis beibringt, muss die ganze Klasse auf den Messengerdienst verzichten. Seit dem Inkrafttreten der Regel am 25. Mai wurden die meisten Klassen-Chats bereits abgedreht.