Chronik/Welt

Über 2.500 ausländische Kinder in Flüchtlingslagern in Nordostsyrien

In Flüchtlingslagern im Nordosten Syriens leben nach Angaben einer Hilfsorganisation mehr als 2.500 Kinder aus 30 Staaten aus Familien mit mutmaßlichen Verbindungen zur IS-Jihadistenmiliz. Die Hilfsorganisation Save the Children rief die Heimatstaaten der Kinder am Donnerstag auf, die Sicherheit ihrer Bürger zu garantieren.

Lebensbedrohliches Winterwetter

In den Flüchtlingslagern würden angesichts des Winterwetters dramatische Zustände herrschen, mit "lebensbedrohlichen Risiken" für die Kinder. Die Kinder würden professionelle Hilfe benötigen, um sich von ihren Erlebnissen zu erholen und zusammen mit ihren Familien zur Normalität zurückzukehren. Die Kinder, deren Familien "vermeintliche oder tatsächliche Verbindungen" zur Miliz "Islamischer Staat" (IS) hätten, seien von den anderen Kindern in den Lagern getrennt, was ihnen den Zugang zu Hilfe erschwere. Mindestens 38 der Kinder seien unbegleitet.

NGO: Heimatstaaten müssen Familien zurückholen

Die Kinder hätten schon monate- oder gar jahrelang keine ausreichende medizinische Versorgung und nicht ausreichend Lebensmittel gehabt, während sie in den vom IS gehaltenen Gebieten gelebt hätten. Die Heimatstaaten der Kinder müssten diese und ihre Familien zurückholen, sie integrieren und den Erwachsenen gegebenenfalls einen fairen Prozess machen, forderte die Hilfsorganisation.

In Syrien sind Hunderte ausländische IS-Kämpfer und ihre Angehörigen von den vorrückenden kurdisch-arabischen Einheiten festgenommen worden. Über den Umgang mit den ausländischen Kämpfern und ihren Familien wird inzwischen international diskutiert.

US-Präsident Donald Trump hat europäische Staaten aufgefordert, gefangene ausländische IS-Kämpfer zurückzuholen und ihnen einen Prozess zu machen. Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) reagierte auf Trumps Aufforderung zu Wochenbeginn ebenfalls zurückhaltend. "Jede einzelne Biografie" müsse klar geprüft werden.

Bisher gibt es nach Aussagen des Außenamtes in Österreich einen bekannten Fall, wo es um die Rückholung österreichischer Staatsbürger gehe. Es handelt sich dabei um eine junge Wienerin und ihren eineinhalbjährigen Sohn, die sich derzeit in kurdischer Haft befindet, aber ausreisen möchte. Kneissl verwies auf die "konsularischen Schutzpflicht" und teilte mit, dass derzeit "praktische Möglichkeiten einer Rückholung" geprüft würden. Unterdessen hat Trump selbst die Rücknahme einer mutmaßlich in den USA geborenen jungen Jhihadistin verweigert.