Chronik/Welt

Tod im Brunnenschacht: Außergerichtliche Einigung im Fall Julen

Im Fall des in einem Brunnenschacht gestorbenen Kleinkindes Julen wird der Prozess in Spanien wohl in letzter Minute abgesagt. Nur einen Tag vor dem geplanten Beginn des Verfahrens gegen den Finca-Besitzer, auf dessen Grundstück in Andalusien das Unglück vor einem Jahr passierte, haben sich Anklage und Verteidigung nach Medienberichten außergerichtlich geeinigt.

Der Beschuldigte habe sich bereit erklärt, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen schwerer Nachlässigkeit sowie eine Haftstrafe von einem Jahr zu akzeptieren, berichteten die Nachrichtenagentur Europa Press und andere spanische Medien am Montag unter Berufung auf Justizquellen. Zudem werde der Mann den Eltern eine Entschädigung zahlen.

Ins Gefängnis muss er allerdings wohl nicht: In Spanien werden Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bei nicht vorbestraften Angeklagten so gut wie immer zur Bewährung ausgesetzt. Der Pakt müsse aber noch vom Gericht abgesegnet werden.

Loch war nicht gesichert

Der zweijährige Bub war im Jänner 2019 in der Nähe von Malaga in ein tiefes und extrem enges Bohrloch gestürzt. Die Rettungsversuche hatten fast zwei Wochen lang für internationale Schlagzeilen gesorgt.

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Rettungsteam hatten sich schließlich am 26. Jänner mittels eines eigens gebohrten Parallelschachts mühsam zu dem in 70 Meter Tiefe feststeckenden Kind vorgekämpft. Die Autopsie ergab, dass Julen schon kurz nach dem Sturz an schweren Kopfverletzungen gestorben war.

Eigentlich sollte das Verfahren in Malaga mit etwa 50 Zeugen am Dienstag starten. Die Staatsanwaltschaft wollte drei Jahre Haft fordern. Der Finca-Besitzer hatte das Loch auf der Suche nach Wasser illegal ausgehoben - in Spanien keine Seltenheit.

Laut Anklage soll er der einzige gewesen sein, der von der Existenz des Brunnens wusste - und es dennoch versäumt haben, das Loch abzudecken oder zu sichern.