Chronik/Welt

Nach Mord an Star-Reporter: Bis zu 28 Jahre Haft für drei Männer

Das Amsterdamer Strafgericht hat drei Männer wegen Mordes am niederländischen Kriminalreporter Peter R. de Vries schuldig gesprochen und zu hohen Haftstrafen von bis zu 28 Jahren verurteilt. Knapp drei Jahre nach dem Mord in Amsterdam verurteilten die Richter am Mittwoch auch vier weitere Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu 14 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord an dem prominenten Reporter. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Für die Richter war die Schuld der drei Hauptangeklagten zweifelsfrei erwiesen. Sie hätten keinerlei Respekt vor dem menschlichen Leben, sagten die Richter im streng bewachten Hochsicherheitsgericht in Amsterdam. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.

In Amsterdam niedergeschossen

Der prominente TV-Reporter war im Sommer 2021 im Alter von 64 Jahren mitten in Amsterdam niedergeschossen worden. Er erlag später seinen schweren Verletzungen. Die Tat hatte das Land schockiert. Direkt nach der Tat waren zwei Hauptverdächtige festgenommen worden. Das waren der Schütze Delano G. (24) und der Fahrer des Fluchtautos, Kamil E. (38). Beide wurden nun zu 28 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der dritte Haupttäter Krystian M. (29) gilt als "Mordmakler", er wurde mit 26 Jahren Haft bestraft. Nur M. hatte eine Mitschuld zugegeben und sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt.

Die Angeklagten hatten sich im Übrigen auf ihr Schweigerecht berufen und die Aussage verweigert. Sie können ebenso wie die Anklage Berufung gegen die Urteile einlegen.

Nach Ansicht der Anklage war die Drogenbande des berüchtigten Kriminellen Ridouan Taghi für den Mord verantwortlich. De Vries war Vertrauensperson des Kronzeugen, der in einem großen Strafprozess gegen Taghi und seine Komplizen ausgesagt hatte. Zuvor waren bereits der Bruder und der Verteidiger des Kronzeugen ermordet worden. Doch Beweise für die Verantwortung der Taghi-Bande gibt es nicht. Taghi war im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt worden, aber für andere Morde.