Chronik/Welt

Mordanklage gegen Raser: Dashcam als Beweismittel

Wegen Mordverdachts sitzt in München ein 34-jähriger Raser aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in U-Haft. Er hatte als Geisterfahrer Freitagabend im Münchener Stadtteil Laim zwei Jugendliche erfasst. Ein 14-Jähriger starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Der Unfall wurde mit einer sogenannten Dashcam aus einem anderen Wagen gefilmt. Das sind in Autos installierte Videokameras, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe aufzeichnen.

Der Leiter der Münchner Mordkommission, Josef Wimmer, sagte, auf der Videoaufzeichnung sei zu sehen, wie das Auto mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahre, einen Burschen erfasse und wie dieser in die Luft geschleudert werde. Danach zeige das Video, wie die nachrückende Streife sofort anhalte, um den 14-Jährigen wiederzubeleben.

Dashcam nicht erlaubt

Das Aufzeichnen mit einer Dashcam sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, die Aufnahmen dürfen aber trotzdem in einem Prozess verwertet werden. Staatsanwältin Anne Leiding sagte deshalb: „Diese Aufzeichnung ist für uns ein ganz wesentliches Beweismittel.“

Die Münchner Staatsanwaltschaft stand vor der Frage, ob sie den 34-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung oder im Sinne der jüngsten Raserrechtssprechung wegen Mordes anklagen soll. Sie entschied sich für die Mordanklage.

Verbotenes Wendemanöver

Auslöser für die tödliche Geisterfahrt war ein verbotenes Wendemanöver, das eine Funkstreife sah. Doch der 34-jährige Lenker eines BMW ignorierte die Streifenwagenbesatzung, die ihn anhalten wollte, und gab Gas.

Mit mehr als Tempo 100 kam es auf der Fürstenriederstraße zu dem tödlichen Unfall. An der Kreuzung Aindorfer Straße wollten vier Jugendliche die Fahrbahn bei Grünlicht überqueren. Der 14-Jährige wurde dabei tödlich verletzt.

Der Unfalllenker setzte seine Fahrt fort, ein Kleinwagen, der ihm ausweichen wollte, prallte gegen eine Litfaßsäule. Am Ende der wilden Verfolgungsjagd, an der zuletzt 15 Polizeiautos beteiligt waren, wurde der humpelnde und blutende Mann, der die letzten zwei Kilometer seiner Flucht zu Fuß zurücklegte, kurz nach Mitternacht bei einem Park festgenommen. Den Sonntag musste er kurzfristig „und zu seinem eigenen Schutz“ in der Psychiatrie verbringen.

In den sozialen Medien wurde die Polizeiaktion auch kritisiert, die Beamten hätten den flüchtigen Fahrer „gehetzt“, was die Polizei zurückweist.

Mit dem Fall müssen sich jetzt die Gerichte befassen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann nannte den Mordvorwurf gerechtfertigt.