Kurden fordern UNO-Sondergerichte für IS-Anhänger
Syriens Kurden haben die UNO aufgerufen, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten. Die Heimatländer der Jihadisten hätten bisher nicht auf die Forderung der Kurden reagiert, IS-Anhänger zurückzuholen, sagte Mustafa Bali, Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur am frühen Dienstagmorgen.
Im Norden Syriens gebe es nicht die Möglichkeit, die Terroristen juristisch zu verfolgen. Prozesse unter dem Dach der UNO könnten hingegen eine Lösung sein, die alle zufriedenstelle. Dem SDF-Sprecher zufolge haben die SDF bisher rund 1.300 ausländische IS-Kämpfer gefangen genommen, Iraker ausgenommen. Einige seien während der Kämpfe gefasst worden, andere hätten sich gestellt. Die Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) sitzen in Lagern im Norden Syriens. Aus SDF-Kreisen hieß es, die meisten stammten aus Saudi-Arabien.
Die von den Kurden angeführten SDF-Truppen gehen derzeit im Osten Syriens gegen die letzte IS-Bastion in dem Bürgerkriegsland vor und haben die Jihadisten in dem Ort Baghuz auf engstem Raum eingekreist. Die Zahl der dort verschanzten IS-Kämpfer schätzte Bali auf rund 500. Viele von ihnen sollen Ausländer sein.
Trump für Rücknahme
US-Präsident Donald Trump hatte in der Nacht auf Sonntag die europäischen Länder aufgefordert, mehr als 800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind allerdings nicht in US-Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte.
Die Europäische Union ist auf die Forderung von Trump kaum vorbereitet. Frankreich, Dänemark und Großbritannien hatten der Forderung postwendend eine Absage erteilt, IS-Kämpfer, die in Syrien von der Anti-IS-Allianz gefangen genommen wurden, zurückzunehmen, um ihnen in ihrer Heimat den Prozess zu machen.
Paris stuft die Jihadisten als "Feinde" Frankreichs ein und macht nur in Einzelfällen für Minderjährige Ausnahmen. Die Position Frankreichs, das keine französischen IS-Kämpfer aus Syrien einreisen lassen will, widerspricht laut Walter Obwexer, Völkerrechtsexperte der Universität Innsbruck, der Europäischen Menschenrechtskonvention, sofern es sich um eigene Staatsbürger handle.
Aus Österreich halten sich derzeit knapp 100 "Foreign Fighters" in Kriegsgebieten auf. Rund 30 Prozent davon besitzen auch die österreichische Staatsbürgerschaft, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am Montag auf APA-Anfrage mitteilte. Österreich hat laut Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) eine "unverhältnismäßig hohe Zahl" gemessen an seiner Bevölkerung - so wie Dänemark und Belgien auch. Man wisse, dass einige IS-Kämpfer ums Leben gekommen seien, sagte Kneissl am Montag in Brüssel.
Kneissl hat laut eigener Aussage bekannte Konsularfälle zur Priorität erklärt. "Gerade wenn es um Minderjährige und Mütter geht, müssen wir auch immer das Element der konsularischen Schutzpflicht hereinholen, natürlich in Tandem mit dem, was Justiz und Sicherheitsbehörden sagen", so die Ministerin.
Aberkennung der Staatsbürgerschaft nicht möglich
Österreich ist grundsätzlich rechtlich verpflichtet, österreichische Staatsbürger zurückzunehmen. Laut Obwexer besteht keine Möglichkeit, den Kämpfern die Staatsbürgerschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation abzuerkennen.
Grundsätzlich ist Österreich rechtlich verpflichtet, österreichische Staatsbürger zurückzunehmen. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdienst eines fremden Landes eintritt, verliert er die österreichische Staatsbürgerschaft und somit den konsularischen Schutz. Würde die Person mit Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch staatenlos werden, kann sie laut Gesetz auch nicht aberkannt werden.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schloss sich dennoch in einem Interview grundsätzlich jenen Ländern an, die sich weigern, IS-Kämpfer zurückzunehmen. "Ich sehe das wie Frankreich, Dänemark und die Briten. Nämlich, dass der Schutz unserer eigenen Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere vor Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben", sagte er gegenüber der Kleinen Zeitung (Dienstagsausgabe).
Seiner Ansicht nach gebe es "insgesamt nur wenige Fälle". "Wir werden mit den zuständigen Ressorts gemeinsam jeden Einzelfall prüfen", kündigte Kurz an. Die Prüfung der Fälle werde gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden vorgenommen. Dies sei in Krisengebieten nur eingeschränkt möglich, räumte der Kanzler ein.
Thema bei US-Besuch von Kurz
Er äußerte vor Antritt seines ersten Besuches in den Vereinigten Staaten die Erwartung, dass die US-Seite die Frage der Zurücknahme von in Syrien gefangenen IS-Kämpfern ansprechen werde. Seiner Ansicht nach ist Österreich jedoch "nicht sonderlich betroffen". Am Mittwoch soll Trump Kurz um 13.50 Uhr Ortszeit (19.50 Uhr MEZ) im Oval Office empfangen.
Deutschland hält die Forderung der USA für "außerordentlich schwierig zu realisieren". Eine Rückkehr sei nur möglich, "wenn sichergestellt ist, dass diese Menschen hier sofort auch einem Verfahren vor Gericht zugeführt werden", meinte Außenminister Heiko Maas. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte, eine Strafverfolgung müsse unbedingt gewährleistet sein.
Darauf bereiten sich die deutschen Sicherheitsbehörden offenbar vor. Nach einem Bericht von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR vom Montag wurden bisher 18 Haftbefehle erlassen. Nach Zählung der Behörden seien in Syrien, dem Irak und der Türkei 42 Islamisten in Gewahrsam, die nur oder auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 17 seien bereits als sogenannte Gefährder eingestuft.