Boeing gesteht erstmals Fehler ein
Von Susanne Bobek
Nach zwei Unglücken mit 346 Toten, darunter drei junge Ärzte aus Österreich, hat Boeing erstmals Fehler zugegeben. Die Piloten konnten am Flugsimulator nicht richtig trainieren, was offenbar schon vor dem ersten Absturz einer Maschine im Oktober in Indonesien bekannt war. Jetzt will Boeing die Wiederzulassung für das Modell 737 Max 8 zurückerhalten, weil die Korrekturen an der Flugsimulationssoftware durchgeführt wurden. Der Konzern muss nachweisen, dass die Maschine sicher ist.
Nach dem Absturz der 737 Max-Maschine von Ethiopian Airlines im März bei Adis Abeba wurde ein weltweites Flugverbot für diese Maschinen verhängt. Auch nach dem Update wird es nach Meinung von Experten mindestens bis zum August dauern, bis die ersten Max-Maschinen wieder abheben dürfen.
Die Fluggesellschaft Southwest Airlines hat 34 Maschinen der 737-Max in ihrer Flotte und ist damit ein großer Abnehmer des Flugzeugtyps. Das Unternehmen rechnet für Ende des Jahres mit der neuen Software. American Airlines erklärte, man habe einen 737-Max-Flugsimulator bestellt, der voraussichtlich im Dezember geliefert werde. Wegen der andauernden Ermittlungen suche die Fluggesellschaft in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde FAA aber nach zusätzlichen Trainingsmöglichkeiten für ihre Piloten.
Strafschadenersatz
Boeing droht der maximale Strafschadenersatz, da die Abstürze auf einen offensichtlichen Designfehler der Maschine zurückzuführen sind. Boeing habe vermutlich schon vor dem ersten Absturz der Lion Air in Indonesien von dem Risiko gewusst. Luftrechtsexperten rechnen mit immensen Schadenersatzforderungen, denn nicht nur die Hinterbliebenen der Absturzopfer haben einen Anspruch auf Schadenersatz, sondern auch die Airlines.
Nach internationalem Recht (Montrealer Übereinkommen) müssen die Fluggesellschaften Lion Air und Ethiopian Airlines nach den beiden Abstürzen zunächst an die Hinterbliebenen der Opfer pro Person bis zu 120.000 Dollar nachgewiesenen Schaden bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Airlines überhaupt eine Schuld trifft. Diese Zahlungen können die Airlines dann von Boeing zurückverlangen. Neben dem nachgewiesenen finanziellen Schaden kann in den USA auch der immaterielle Schaden für den Verlust eines Menschen eingeklagt werden. Dies kann pro Person Millionenbeträge erreichen. Luftrechtsexperte Elmar Giemulla von der TU-Berlin wird Angehörige vertreten.