Chronik/Österreich

Klage wegen Cannabis-Verkauf: "Wollte nie Suchtmittel produzieren"

Zwei Jahre lang stand Hanfshop-Betreiberin Andrea B. im Mittelpunkt umfangreicher polizeilicher Ermittlungen. Am Montag musste sich die 46-jährige Unternehmerin aus dem Nordburgenland sowie ihre 45-jährige Angestellte am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Der Vorwurf: B. soll 104.000 Stück Cannabis-Setzlinge verkauft und rund 180 Gramm Cannabiskraut besessen haben.

"Die Angeklagten haben mit dem Anbau der Pflanzen zur Suchtmittel-Gewinnung beigetragen", sagt Staatsanwalt Roland Koch. Verkauft worden seien vor allem Pflanzen, die einen hohen Gehalt des berauschenden Stoffes THC enthalten. Wenn jemand solche Pflanzen verkaufe, müsse ihm klar sein, dass die Abnehmer diese zur Erzeugung von Suchtgift verwenden, so Koch.

"Es gibt in Österreich kein Anbauverbot für Hanfpflanzen, das wurde bereits ausjudiziert", kontert B.’s Verteidiger Philipp Wolm und beruft sich dabei auf ein Urteil des Wiener Oberlandesgerichts. Erst mit der Blüte entwickelt die Pflanze THC. Nur der Verkauf der blühenden Pflanze ist strafbar. "Es gibt in Österreich 70 andere Fachgeschäfte, die Cannabis-Setzlinge verkaufen. Die müssten dann wohl alle zusperren", sagt Wolm.

Zum Tee machen

Seine Mandantin bekennt sich nicht schuldig. "Ich hatte nie die Absicht, Suchtmittel zu produzieren." Sie habe sich vor der Eröffnung ihres Shops eingehend über die Rechtslage informiert. "Ein Anwalt hat mir bestätigt, dass der Verkauf der Zierpflanzen erlaubt ist", sagt B. Auch von der Bezirkshauptmannschaft habe sie generell das Okay bekommen. Sie dürfe die Setzlinge verkaufen, die Kunden aber nicht informieren, wie man Suchtgift daraus macht. Und das, versichert B., "habe ich niemals getan". Zeugen bestätigten das.

"Was haben Sie sich gedacht, was die Kunden mit den Pflanzen machen", will die Richterin wissen. "Viele machen sich daraus Tee", so B. Den Besitz des Cannabiskrauts gibt die Beschuldigte zu. "Das war für wissenschaftliche Zwecke", sagt B. und legt einen Forschungs-Vertrag mit der Uni Brünn (Tschechien) vor.

Heute, Dienstag, soll es ein Urteil geben. Wird B. schuldig gesprochen, würde ein Präzedenzfall geschaffen.