Chronik/Österreich

Waffenpässe für alle Polizisten geplant

Wenn es nach den Strategen des Innenministeriums und der Polizei-Personalverwaltung geht, sind alle 28.000 Exekutivbeamten künftig auch in ihrer Freizeit bewaffnet unterwegs. Sie sollten dafür, wie früher üblich, mit Waffenpässen ausgestattet werden.

Aufgeflammt ist die Diskussion erneut nach einem Urteil des nö. Landesverwaltungsgerichts, das einem Polizisten die Ausstellung eines Waffenpasses verweigerte. Er müsse eine "konkrete Bedrohung" nachweisen, so wie jeder andere Bürger auch – was aber in der Praxis so gut wie nie gelingt. Bisher meinte man im Innenministerium, mit einem Erlass das Auslangen zu finden, der bei konkreten Anlässen das Tragen der Dienstwaffe in der Freizeit regelt. Doch der Erlass scheint wenig praktikabel zu sein. Jetzt schwenkt man wieder um zu Waffenpässen.

Terrorgefahr

In diese Richtung geht nun auch ein neuerlicher Vorstoß aus Niederösterreich (Bericht unten, Anm.). Der parteilose Landesrat Tillmann Fuchs argumentiert, dass die Terroranschläge von Paris und in Australien bei Weitem nicht derart tragische Folgen gehabt hätten, wären bewaffnete Polizeibeamte im Publikum, und damit unter den Geiseln, gewesen.

Damit stößt er im Innenministerium auf offene Ohren. Dort hat man die Terrorangriffe genau analysiert. Die drei Attentäter in der Konzerthalle Bataclan hatten mehr als eine Stunde Zeit, unbehelligt ihren unbeschreiblich grausamen Terror gegen die Konzertbesucher auszuüben. Die Sondereinheit BRI musste sich erst mühsam durch verwinkelte Gänge und ein Meer von Leichen den Weg zu den Attentätern bahnen, die sich schließlich in die Luft sprengten. 89 wehrlose Menschen hatten sie bis zu diesem Zeitpunkt ermordet.

Zwei Polizisten im Publikum

Niemand aus dem Publikum konnte sich den Mördern in den Weg stellen. Unter den Konzertbesuchern waren zwar auch zwei Polizisten. Aber in Frankreich ist das Waffengesetz ähnlich restriktiv wie in Österreich, beide Polizisten waren unbewaffnet. Einer versuchte dennoch, dazwischenzugehen, wurde aber durch Schüsse schwer verletzt. Ähnlich war die Situation im Dezember 2014 in einem Café in Sydney: Dort hatte ein nur leicht bewaffneter Dschihadist 17 Geiseln ganze 16 Stunden lang in seiner Gewalt. Nach der Stürmung durch die Polizei waren zwei Geiseln tot. Auch hier befand sich kein Bewaffneter unter den bedrohten Menschen.

Die französische Regierung hat sechs Tage nach den Attentaten reagiert: Demnach sollen Polizisten auf freiwilliger Basis ihre Waffe außerhalb der Dienstzeiten tragen können. Auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner lässt die Situation nun prüfen. Zwar gibt es einen Erlass des Innenministeriums, der es erlaubt, dass die Kommandanten der Dienststellen auch die Befugnis zum Tragen der Dienstwaffen in der Freizeit erteilen können. Doch das wird von Fachleuten des BMI und Personalvertretern als unzureichend betrachtet. Der Beamte müsste vorher um eine Genehmigung ansuchen und vorsorglich seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen.

Wenn es aber im Falle eines Terroranschlages darum geht, möglichst rasch alle Beamten zu bewaffnen, wird es schwierig. Dazu kommt auch noch, dass die meisten Beamten in der Freizeit lieber ihre kleineren Privatwaffen tragen würden. Zum verdeckten Tragen sei die Glock-17 einfach zu groß.

Personalvertreter Reinhard Zimmermann fordert daher eine neue Lösung, die eigentlich eine alte ist: Den Waffenpass für alle aktiven Exekutivorgane. Das bedarf aber einer gesetzlichen Klarstellung. Dem Vernehmen nach wird im Innenministerium auch schon an einem Gesetzestext gearbeitet.

Der parteilose nö. Landesrat Tillmann Fuchs fordert vor dem Hintergrund der tragischen Geschehnisse in Paris und in Australien eine praktikable Erlasslage oder im besseren Fall Waffenpässe für Polizisten. Das würde nicht nur ein zusätzlicher Beitrag für die Sicherheit sein, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung heben – was schließlich auch zu einem Rückgang der privaten Waffenkäufe führen könnte.

In früheren Jahren haben Polizisten und Soldaten automatisch Waffenpässe bekommen. Das ist nach einer neuen Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofes vorbei. Für Tillmann Fuchs ist aber insbesondere die "Entwaffnung von Polizisten außer Dienst" unverständlich und kontraproduktiv.

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Fuchs beruft sich auf eine Beurteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Demnach gelte auch für Österreich wie für alle europäischen Länder eine konkrete, geografisch schwer einzuschränkenden Terrorgefahr.

Fuchs: "Viele von den 28.000 Exekutivbeamten wären bereit, auch außer Dienst eine Waffe zu tragen um im äußersten Notfall vielleicht Menschenleben retten zu können". Gerade jetzt müsste Österreich die Tausenden Polizisten, die bereit wären, auch außer Dienst eine Waffe zu tragen, als "Eingreif-Reserve" für den äußersten Notfall bereit halten. In anderen Ländern sei es Polizisten per Dienstordnung sogar aufgetragen, wann immer möglich auch außer Dienst eine Waffe zu tragen.

Für Fuchs wäre der Exekutiv-Waffenpass aber auch ein wichtiges Signal an die derzeit verunsicherte Bevölkerung. Denn nachdem zeitgleich immer nur etwa ein Drittel der 28.000 Polizisten Dienst auf der Dienststelle macht, würde sich dadurch zumindest mathematisch die Zahl der ausgebildeten und befugten Waffenträger in Österreich verdreifachen. Und das hätte vermutlich auch positive Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

Dieses Sicherheitsgefühl sei derzeit nicht besonders gut, wie der Run auf die Waffengeschäfte zeige. Fuchs will den Bürgern keinesfalls den privaten Waffenbesitz vermiesen oder gar den Zugang zu Waffen erschweren. Aber er sieht das private Aufrüsten mit kritischen Augen. Denn es würden Menschen Waffen kaufen, die damit gar nicht wirklich umgehen könnten. Diese Waffen würden dann unter Kopfpolstern oder in Waffenschränken liegen, und seien im Terrorfall nutzlos – und eventuell sogar eine Gefahr für die Besitzer.