Chronik/Österreich

Von angeblichem Dreifachmord blieb nur Betrugsfall

Hat Sandro H. Morde begangen? Das wird vermutlich nie restlos geklärt werden können. Zumindest zu 18 Monaten (bedingter) Haft ist der Kärntner aber nun verurteilt worden. Er nahm das Urteil vom Landesgericht Klagenfurt an und wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt. Frühestens in 45 Tagen kann Mordanklage gegen ihn erhoben werden. Dann könnten die Handschellen klicken – wenn H. dann überhaupt noch in Österreich ist.

Der spektakuläre Fall begann im Jahr 2006. Damals verschwand seine Freundin Michaela Grabner, 26, spurlos. Die Polizei zeigte wenig Interesse an ihrem Verschwinden. „Das ist ja nur eine Prostituierte“, sagte ein Polizeijurist. Im Verdacht stand dann die Familie, die betont, Grabner sei nur eine Bardame gewesen.

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Im Juni 2008 wurde Sandro H. wegen eines gescheiterten Mordkomplotts zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Während eines Gefängnis-Ausgangs flüchtet er nach Paraguay. Laut lokalen Medien bekommt er sogar einen Personalausweis vom österreichischen Konsulat.

Facebook-Grüße

Aus Paraguay postet H. auf Facebook Bilder von seinem Aufenthaltsort. Im März 2010 wird er dort festgenommen, weil er ein reiches deutsches Paar ermordet haben soll, um an deren Geld zu gelangen. Die Tat ist bis heute nicht aufgeklärt. Nach einiger Zeit kommt H. wieder frei, angeblich zahlt er 300.000 Dollar Schmiergeld, das Interesse an dem Mordfall in Paraguay hält sich daraufhin in Grenzen.

Erst später wird von Österreich ein internationaler Haftbefehl beantragt und der Kärntner Zuhälter in Paraguay erneut verhaftet. Die Folge ist ein politisches Tauziehen, auch der dritte Nationalratspräsident Martin Graf versucht vor Ort in dem Fall zu vermitteln.

Sechs Jahre nach der Tat wird neben H.s Haus schließlich erstmals nach der Leiche von Michaela Grabner gesucht – allerdings vergeblich. 2013 wird er schließlich ausgeliefert. Da es in dem südamerikanischen Land keine lebenslange Haftstrafe gibt, darf er allerdings in Österreich nicht wegen Mordes angeklagt werden. Nur der Betrugsfall – er soll sein Haus angezündet haben, um 320.000 Euro von der Versicherung zu kassieren – darf angeklagt werden. Davon wird er zunächst freigesprochen, der OGH hebt das Urteil allerdings auf. Am Donnerstag gab es den Schuldspruch. Erst 45 Tage nach seiner Verhaftung darf H. wegen des Mordverdachtes belangt werden. Bis heute ist aber keine Leiche aufgetaucht.