Chronik/Österreich

Verbot von Wolfsgruß und Co. wird Tausende treffen

Symbole, die laut Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vize Heinz-Christian Strache (FPÖ) „den demokratischen Grundwerten widersprechen“, sollen ab 1. März 2019 verboten werden – wie etwa der türkisch-nationalistische Wolfsgruß (der KURIER berichtete). Auf der schwarzen Liste, auf der bereits Zeichen von Terrororganisationen wie dem „Islamischem Staat“ (IS) oder Al-Kaida stehen, sollen sich sodann auch Symbole der Grauen Wölfe, der PKK, der Muslimbruderschaft, der Hamas oder der faschistischen Ustascha wiederfinden. Geplant sind Strafen von bis zu 4000, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Experten halten die Gesetzesnovelle allerdings für schwer exekutierbar. Und für kontraproduktiv.

„Leicht verwechselbar“

Welche konkreten Symbole verboten werden sollen, steht laut Innenministerium noch gar nicht fest. Die entsprechende Verordnung sei erst zu erarbeiten. Fix sei aber, dass „das Darstellen, Zurschaustellen, Tragen oder Verbreiten“ der Zeichen „in der Öffentlichkeit“ untersagt werde. Das schließe auch das Internet mit ein.

Gemeint seien sowohl versinnbildlichende Zeichen, als auch Darstellungen auf Abzeichen oder Fahnen. Für eine Anzeige reiche die Wahrnehmung durch die Exekutive – wie bei anderen Verwaltungsstrafverfahren.

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„In der Praxis wird das aber schwer durchführbar sein“, meint Buchautor Thomas Rammerstorfer, Experte für türkischen Rechtsextremismus. Zum einen, weil es etliche, zum Teil leicht verwechselbare Handzeichen gebe. So verwenden PKK-Sympathisanten etwa das international bekannte Victory-Zeichen. Zum anderen, weil die rechtliche Grundlage des Gesetzes eine fragwürdige sei: „Wie kann ich Symbole von Organisationen verbieten, die selbst erlaubt bleiben?“, fragt Rammerstorfer. Er meint damit die „Grauen Wölfe“ bzw. deren Heimatverein in Österreich, die Türkische Föderation.

Auf KURIER-Nachfrage heißt es aus dem Innenministerium, es gelte Gruppierungen zu erfassen, „deren Ziele im Widerspruch zu den Grundprinzipien eines liberal-demokratischen Rechtsstaates sowie zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität“ stünden. Vereine, in denen sich solche Gruppierungen organisieren, per se zu verbieten, sei aber nicht erforderlich.

„Sinnbefreit“

Für schwer exekutierbar hält das Gesetz auch Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger – „weil sich Tausende strafbar machen würden. Menschen, die sich eh schon marginalisiert fühlen und so noch weiter in die Marginalisierung getrieben werden.“ Nach seinen Ansicht ist das geplante Verbot „eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit“, hier würden „beliebig Organisationen herangezogen, denen man Extremismus vorwirft“.

Zwar gebe es problematischere Organisationen, wie eben die Grauen Wölfe. Deren politische Positionen würden aber nicht verschwinden, sondern bloß in den Untergrund gedrängt. „Man kriminalisiert Menschen lieber, als sich mit ihnen politisch auseinander zu setzen“, sagt Schmidinger.

Ähnlich lautet Rammerstorfers Kritik. Das Verbot sei „sinnbefreit“: „Alle paar Monate kommt ein Vorstoß der Regierung gegen den politischen Islam, ohne juristische Grundlage. Siehe Schließung von Moscheen, die alle wieder offen sind. Durch den permanenten Druck auf die islamische Community werden rechtskonservative Strukturen aber eher gestärkt und Feindbilder gefestigt.“

Dass die Strafen immer die richtigen treffen werden, bezweifelt Rammerstorfer. Denn nicht jeder, der Symbole, wie etwa den Wolfsgruß, verwende, sei zwangsläufig radikal. Das Handzeichen werde auch gern „im nationalen Überschwang“ geformt – etwa in Fußballstadien. Das sei nicht unbedingt im faschistischen bzw. nationalistischen Kontext zu verstehen.